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Anträge auf Kenntnisnahme bzw. die Erstattung der Reisekosten werden weiterhin ausschließlich im papierbasierten Verfahren möglich sein. Eine Erweiterung des Systems auf externe Reisende soll in einem weiteren Schritt konzipiert werden.
Stipendiat*innen sind externe Reisende und somit bleibt es zunächst beim bisherigen papierbasierten Antragsverfahren.