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Was muss ich tun, um nach dem Ende des Förderzeitraums, der in meinem Stipendienbescheid steht, weitergefördert zu werden? Ich studiere auch dann noch in Regelstudienzeit.

Im Zuge der Leistungsüberprüfung, die während des Sommersemesters stattfindet, senden wir Ihnen ein Formblatt zu, in dem Sie angeben können, dass Sie nach dem Ende Ihres im Stipendienbescheid angegeben Förderzeitraums, weitergefördert werden möchten.

Zudem müssen Sie im Zuge der Leistungsüberprüfung Ihre Studienleistungen nachweisen. Siehe hier. Wenn Ihre Studienleistungen die Weiterförderung rechtfertigen, wenn Sie weiterhin in Regelstudienzeit studieren und unter dem Vorbehalt, dass die privaten Fördermittel für das Stipendium weiterhin zur Verfügung stehen, wird Ihre Förderung jeweils für ein 1 bzw. 2 Semester verlängert. Die Regelstudienzeit bezieht sich auf die Anzahl der Fachsemester, nicht der Hochschulsemester.

Bitte beachten Sie bzgl. Ihrer individuellen Regelstudienzeit auch die "Änderung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie", die Sie im Campus Management finden.