Springe direkt zu Inhalt

Bezieht sich die Förderungshöchstdauer auf die Anzahl der Fachsemester oder auf die Anzahl der Hochschulsemester?

Die Förderungshöchstdauer ist an die Regelstudienzeit Ihres Studiums gekoppelt, die sich auf die Anzahl der Fachsemester bezieht.

Waren Sie z.B. ein Semester vom Studium beurlaubt, wird dieses nur auf die Anzahl Ihrer Hochschulsemester, nicht Ihrer Fachsemester angerechnet. Das heißt: Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gewertet und demzufolge auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Bitte beachten Sie hierzu auch die "Änderung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie", die Sie im Campus Management finden.