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Hochschulzugangsberechtigung (HZB)/Abiturzeugnis

Die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (+ Datum und Ort des Erwerbs) wird für Studierende automatisch aus den an der Universität gespeicherten Daten entnommen, die Sie bei der Studienplatzbewerbung angegeben haben. Sie müssen kein HZB-Zeugnis hochladen.

In Einzelfällen (zulassungsfreie Studiengänge, Bewerbung über uni.assist) kann es vorkommen, dass Ihre HBZ-Note nicht automatisch in die Bewerbungsmaske übertragen werden konnte. In diesem Fall laden Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bitte manuell hoch. Sollten Sie Ihre HZB im Ausland erworben haben, laden Sie bitte zusätzlich Ihren uni.assist Prüfbericht hoch, aus dem die in das deutsche Notensystem umgerechnete HZB-Note hervorgeht. Halten Sie diese Dokumente also bereit.

Die HZB-Note wird nur dann in der Bewertung berücksichtigt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung im 1. oder 2. Hochschulsemester studieren und entsprechend nur Noten über maximal zwei Fachsemester einreichen können.