Nachweise über praktische Tätigkeiten (Praktika und Erwerbstätigkeit):
Bitte treffen Sie eine Auswahl von maximal drei Praktika und/oder drei Erwerbstätigkeiten, die folgende Kriterien erfüllen:
Akzeptierte Tätigkeiten: Es werden nur Praktia und Erwerbstätigkeiten anerkannt, die…
- mind. 120 Arbeitsstunden umfassen
- nicht älter als 1 Jahr sind und nicht in der Zukunft liegen
- bei Praktika: nur freiwillige Praktika, die nicht im Curriculum vorgegeben sind (keine Pflichtpraktika für das Studium oder die Schule)
Akzeptierte Nachweise:
- Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, von der betreuenden Einrichtung ausgestellte und unterzeichnete Bescheinigungen
- Aus allen Nachweisen sollte folgendes hervorgehen: Ihr Name, betreuende Einrichtung, Anzahl der Arbeitsstunden, Zeitraum der Tätigkeit, eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, Unterschrift der Einrichtung / des Arbeitgebers
Wichtiger Hinweis:
- Es werden nur solche Tätigkeiten in der Bewertung berücksichtigt, für die ein Nachweis vorliegt