Springe direkt zu Inhalt

Nachweise über praktische Tätigkeiten (Praktika und Erwerbstätigkeit):

Bitte treffen Sie eine Auswahl von maximal drei Praktika und/oder drei Erwerbstätigkeiten, die folgende Kriterien erfüllen:

Akzeptierte Tätigkeiten: Es werden nur Praktia und Erwerbstätigkeiten anerkannt, die…

  • mind. 120 Arbeitsstunden umfassen
  • nicht älter als 3 Jahre sind und nicht in der Zukunft liegen
  • bei Praktika: nur freiwillige Praktika, die nicht im Curriculum vorgegeben sind (keine Pflichtpraktika für das Studium oder die Schule)

Akzeptierte Nachweise:

  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, von der betreuenden Einrichtung ausgestellte und unterzeichnete Bescheinigungen
  • Aus allen Nachweisen sollte folgendes hervorgehen: Ihr Name, betreuende Einrichtung, Anzahl der Arbeitsstunden, Zeitraum der Tätigkeit, eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, Unterschrift der Einrichtung / des Arbeitgebers

Wichtiger Hinweis:

  • Es werden nur solche Tätigkeiten in der Bewertung berücksichtigt, für die ein Nachweis vorliegt