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In meinem Stipendienbescheid steht, dass ich an einer Leistungsüberprüfung teilnehmen muss. Was ist das?

Die Freie Universität Berlin ist nach §2 StipG dazu verpflichtet, die Begabung und Studienleistungen der Stipendiat*innen des Deutschlandstipendiums mindestens einmal jährlich zu prüfen. Im Mai jeden Jahres reichen Stipendiat*innen zu diesem Zweck eine aktuelle Leistungsübersicht und gegebenenfalls ein fachliches Gutachten ein (siehe Punkt 3c des Stipendienbescheids). Das Formular für das Gutachten lässt die Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität den Stipendiat*innen im Laufe des Sommersemesters per Email zukommen. Weitere Informationen zur Leistungsüberprüfung finden Sie hier.