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Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) eine vom Gesetzgeber vorgegebene Bemessungsgrundlage, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.