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Bescheinigung zur Verlängerung der Regelstudienzeit wegen der Covid-19-Pandemie (nur für Studierende, die im kommenden Wintersemester mind. im 3. Fachsemester studieren)

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung über Ihre individuelle Regelstudienzeit und reichen Sie diese Bescheinigung mit Ihrer Bewerbung ein. Wir berücksichtigen dann die individuelle Regelstudienzeit. Hier finden Sie eine Beschreibung, wie Sie die Bescheinigung erhalten können.