5.1. Wie wird die Qualität der Angebotsstruktur gesichert und geprüft?
BUA Joint Degree-Studiengänge:
Bei der Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs müssen sich die ihn tragenden Einrichtungen auf ein Verfahren zur Qualitätssicherung einigen. Ist die FU für die Akkreditierung zuständig, werden die verantwortlichen Bereiche im Kooperationsvertrag festgehalten und alle qualitätssichernden Prozesse in den tragenden Einrichtungen in einem Konzeptpapier zur Qualitätssicherung dokumentiert. Hier ist das für den Studiengang eingesetzte Gremium verantwortlich für die Auswertung, Maßnahmenplanung und Weiterentwicklung.
BUA Certificate Programs:
Die neu zu entwickelnden gemeinsamen BUA Certificate Programs müssen bestimmten qualitativen Anforderungen entsprechen, z.B.:
- Die Module der Partnereinrichtungen kommen aus akkreditierten Studiengängen.
- Das gemeinsame BUA Certificate Program entspricht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung Berlin – BlnStudAkkV vom 16. September 2019 oder in der jeweils geltenden Fassung.
BUA-Module:
Die Qualitätssicherung erfolgt über die Studiengänge (Studien- und Prüfungsordnungen) aus denen BUA-Module zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten akkreditiert sein. Ansonsten unterliegen sie den Qualitätssicherungsverfahren der jeweils anbietenden Hochschule.
Weitere Informationen: