Häufig gestellte Fragen zur Berlin University Alliance (BUA)
Sie suchen nach allgemeinen Informationen zur BUA-Lehre oder haben bereits konkrete Fragen z. B. zur organisatorischen und administrativen Umsetzung?
Sie sind hier genau richtig, wenn Sie:
- BUA-Lehre anbieten möchten oder bereits anbieten
- im Studien- und Prüfungsbüro arbeiten
- mit Anrechnungs- und Anerkennungsfragen befasst sind
- oder gemeinsame Studiengänge mit BUA-Partnereinrichtungen entwickeln wollen.
Die FAQs werden fortlaufend überarbeitet. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Fragen noch nicht beantwortet sind. Wir freuen uns über Ihr Interesse und haben folgende Fragen für Sie aufbereitet:
1. Allgemeine Informationen
Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Partnereinrichtungen in ihrer Gesamtheit) haben sich zusammengeschlossen, um ihre Stärken zu bündeln und in ausgewählten Bereichen gemeinsam zu forschen und zu lehren.
Weitere Informationen:
Verbundantrag der Berlin University Alliance
Seit dem Start des Berliner Exzellenzverbunds hat das Steering Committee (SC) des Querschnittsthemas Teaching and Learning in Abstimmung mit den zuständigen Gremien und den Leitungen der Partnereinrichtungen die gemeinsame Rahmenvereinbarung auf den Weg gebracht. Diese beschreibt die Grundzüge der BUA-Lehrformate und wurde von den Präsident*innen der Partnereinrichtungen unterzeichnet.
Die BUA-Lehre kann sowohl von Bachelor- als auch Masterstudierenden aller Partnereinrichtungen genutzt werden. Diese Studierenden bekommen Studienangebote mit einem zukunftsweisenden inhaltlichen Profil angeboten. Ziel der BUA-Lehre ist es, die Verbindung von Spitzenforschung und Lehre weiter zu stärken und den Austausch von exzellenten Wissenschaftler*innen und Studierenden voranzutreiben.
Weitere Informationen:
BUA-Studierende sind an einer der Partnereinrichtungen immatrikulierte Studierende, die BUA-Lehrangebote wahrnehmen. Wenn sie an einer anderen Partnereinrichtung das BUA-Lehrangebot wahrnehmen, erhalten sie eine erweiterte Nebenhörerschaft. BUA-Studierende können dementsprechend FU-externe oder Studierende aller Studiengänge der FU Berlin sein. BUA-Studierende in BUA Joint Degrees sind direkt bei den beteiligten Partnereinrichtungen immatrikuliert bzw. zweiteingeschrieben.
BUA-Studierende der Partnereinrichtungen werden nach der Platzverteilung vom BUA-Büro im Rahmen einer erweiterten Nebenhörerschaft als BUA-Studierende an der FUB registriert. Im Unterschied zu „normalen“ Nebenhörenden unterliegen BUA-Studierende keiner Beschränkung hinsichtlich des Umfangs des Lehrangebots, das sie belegen möchten. Außerdem haben sie Zugang zu Lehrangeboten, die „normalen“ Nebenhörenden i.d.R. nicht offenstehen.
2. Zuständigkeiten und Zusammenarbeit zwischen den Verbundeinrichtungen
Im Steering Commitee (SC) Teaching and Learning arbeiten derzeit die für Studium und Lehre zuständigen Vizepräsident*innen der Partnereinrichtungen zusammen. Das SC hat zur konzeptionellen Unterstützung eine „AG Studierende“ eingesetzt, in die jede Einrichtung zwei Personen entsandt hat. Zudem wurde zur administrativen Umsetzung der BUA-Lehre das BUA-Büro zu Studium und Lehre eingerichtet, das an jeder Partnereinrichtung eine Außenstelle hat. Das SC entscheidet über die Einstufung von gemeinsamen Studiengängen und Certificate Programs als BUA-Lehrangebote.
Die AG „Studierende“ hat zunächst eine Reihe von Workshops durchgeführt, in denen die Voraussetzungen und Möglichkeiten für gemeinsame Lehrangebote analysiert wurden. Anschließend wurde über die Umsetzung beraten. Hierbei wurden u.a. folgende Themen diskutiert:
- Welche Lehrangebote können BUA-Lehre sein?
- Wie erhalten Studierende Zugang zu diesen Angeboten?
- Welche Informationen brauchen Lehrende, Studierende und die Lehre verwaltenden Bereiche?
- Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
Weitere Informationen:
Das BUA-Büro zu Studium und Lehre besteht aus vier Außenstellen an den einzelnen Partnereinrichtungen. Die Mitarbeiter*innen informieren über Angebote zu Studium und Lehre im Rahmen der BUA, unterstützen bei der Anmeldung und Registrierung von BUA-Studierenden, koordinieren das BUA-Lehrangebot und stehen Studierenden und Angehörigen der Fachbereiche und Zentralinstitute für Fragen zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen des BUA-Büros arbeiten eng mit den Bereichen bzw. Abteilungen für Studium und Lehre und den Fachbereichen / Fakultäten an den jeweiligen Einrichtungen und nicht zuletzt der AG Studierende zusammen.
Verantwortung für das Angebot
Für alle BUA-Lehrangebote sind die anbietenden Fachbereiche/Zentralinstitute bzw. Fakultäten in Abstimmung mit ihren Dekanaten – oder Forschungsgruppen verantwortlich. Module, die inhaltlich den thematischen und strategischen Zielen der BUA entsprechen und noch Plätze zur Verfügung stellen können, können für BUA-Studierende angeboten werden.
Verantwortung für die Einstufung als BUA-Lehre
Das Steering Committee Teaching and Learning ist bei BUA Joint Degree-Studiengängen und BUA Certificate Programs für deren Einstufung als BUA-Lehre verantwortlich.
Weitere Informationen für Lehrende:
Das BUA-Büro zu Studium und Lehre an der Freien Universität ist der Anlaufpunkt für Studierende und Lehrende, die Lehrangebote im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA) zur Verfügung stellen bzw. nutzen möchten. Aufgaben sind unter anderem:
- Beratung von Studierenden und Angehörigen der Fachbereiche
- Kommunikation aktueller Informationen innerhalb der Freien Universität
- Einschreibung im Rahmen des BUA-Studiums/Nebenhörerschaft
- Ausstellung von Bescheinigungen
Das BUA-Büro arbeitet eng mit dem Bereich Immatrikulation und Zulassung sowie mit dem Bereich Studienstrukturentwicklung zusammen und unterstützt die AG Studierende.
3. BUA-Angebot, -Formate und -Kontingente
Es ist grundsätzlich möglich, eigene oder zusätzliche Module zu entwickeln und zu beschreiben. Aber auch Module aus existierenden Studienangeboten mit Bezug zu Themen der BUA können BUA-Module sein. Zur Entwicklung von übergreifenden Lehrangeboten und Studiengangskooperationen im Berliner Universitätsverbund beraten das BUA-Büro zu Studium und Lehre und das Team Studienstrukturentwicklung.
Informationen zu BUA-Modulen für Lehrende:
BUA-Module und Profile Certificates
Kooperationsstudiengänge der Partnereinrichtungen der Berlin University Alliance können auf Antrag als „BUA Joint Degree-Studiengang“ eingestuft werden. Dafür muss ein Studiengang von mindestens zwei Partnereinrichtungen getragen werden und die BUA-Kriterien erfüllen. Für die Entwicklung neuer Kooperationsstudiengänge haben die Partnereinrichtungen Eckpunkte vereinbart, die ermöglichen sollen, Studiengänge hochschulübergreifend in einem überschaubaren Zeitrahmen konzeptionell zu entwickeln, rechtssicher einzurichten und erfolgreich sowie zum gegenseitigen Nutzen durchzuführen.
Weitere Informationen:
BUA Joint Degree-Studiengänge/Lehrende
Die Fachbereiche und Fakultäten der vier Partnereinrichtungen haben die Möglichkeit, fach- und institutionsübergreifende, thematisch zusammenhängende Studienangebote im Umfang von 15 bis 30 LP aus bereits bestehenden Modulen verschiedener Studiengänge zu entwickeln, die den Studierenden im Rahmen ihres Studiums eine thematische Fokussierung oder eine fachliche Horizonterweiterung ermöglichen. Das Curriculum ist – anders als beim Profile Certificate – festgelegt.
Studierende der Partnereinrichtungen erhalten bei erfolgreicher Absolvierung ein BUA Certificate.
Weitere Informationen:
BUA-Module sind nach bestimmten Themenbereichen ausgewählte, für Studierende aller vier Partnereinrichtungen zugängliche Lehrangebote. Studierende können einzelne Module aus diesen Themenbereichen (BUA-Themenpaketen) absolvieren. Die angebotenen BUA-Module sind im jeweiligen elektronischen Vorlesungsverzeichnis thematisch sortiert zu finden. Werden Module im Umfang von 15 bis 30 LP in einem Themenpaket absolviert, können sich Studierende ein Profile Certificate im BUA Büro ausstellen lassen.
Weitere Informationen:
BUA-Module und Profile Certificates/Lehrende
BUA-Module und Profile Certificates/Studierende (mit aktuellem Angebot)
BUA-Module:
Die anbietenden Fachbereiche legen jeweils fest, wie viele Plätze in ihren Lehrveranstaltungen maximal für BUA-Studierende bereitgestellt werden. Die Platzvergabe erfolgt unabhängig davon, aus welchen Partnereinrichtungen die BUA-Studierenden kommen.
BUA-Studiengänge:
Die Verteilung der Studierenden auf die Partnereinrichtungen erfolgt gemäß den Vereinbarungen im jeweiligen Kooperationsvertrag bzw. dem darin festgelegten Lehranteil der jeweiligen Hochschule.
4. Praktische Umsetzung der BUA-Lehre
An jeder Verbundpartnereinrichtung gibt es gesonderte Anmeldeverfahren. Informationen dazu finden Sie unter den unten angegebenen Links:
Aktuelle Informationen zur Anmeldung für BUA-Module und BUA Certificate Programs an der FU Berlin
Für die Anerkennung von BUA-Leistungen gelten die gleichen Regularien wie bei der Anerkennung von Leistungen von anderen Hochschulen. Wenn es keinen pauschalen Anerkennungsbeschluss des Prüfungsausschusses gibt, müssen die BUA-Studierenden einen Antrag stellen. Informationen für Studierende werden bereitgestellt.
Für die Prüfungsausschüsse gibt es eine Arbeitshilfe und beratende Begleitung im Bereich Studienstrukturentwicklung.
- Studierende sollten sich zur Anerkennung der gewünschten Veranstaltung vorab beim zuständigen Prüfungsausschuss der Partnereinrichtung informieren, an der sie für ihren Studiengang als Haupthörer*in immatrikuliert sind. Oft liegen schon pauschale Anerkennungsbeschlüsse vor. Darüber informieren i.d.R. die Studien- und Prüfungsbüros.
- Für Studien- und Prüfungsbüros der Freien Universität sind das BUA-Büro zu Studium und Lehre und der Bereich Studienstrukturentwicklung an der Freien Universität Anlaufstellen bei Anerkennungsfragen zur BUA-Lehre. Bei der Konzeption neuer BUA-Module und im Zuge der Lehrplanung jedes Semesters klärt das BUA-Büro mit den Fachbereichen die Modalitäten der Platzvergabe.
Weitere Links zum Thema Anerkennung der Lehrveranstaltungen des Student Research Opportunities Programx (StuROPx):
Anerkennung der Teilnahme an einer X-Student Research Group
Das BUA-Büro führt auf der Grundlage eines von den Dozierenden festgelegten Platzkontingents die Platzvergabe durch. Bei der Vergabe von Plätzen muss sichergestellt bleiben, dass Studierende, die das entsprechende Modul als Teil ihres Studiengangs besuchen, einen Platz erhalten. Im Fall weiterer Kapazitäten werden dann BUA-Studierenden Plätze zugewiesen. Ist die Nachfrage höher als das Angebot, wird ein Losverfahren durchgeführt. Das BUA-Büro meldet die Studierenden in Campus Management an.
FU-externe Studierende werden nach der Platzverteilung vom BUA-Büro im Rahmen einer erweiterten Nebenhörerschaft als BUA-Studierende an der FU Berlin registriert.
Informationen zur Registrierung als BUA-Studierende:r an der FU Berlin
Das BUA-Büro zu Studium und Lehre an der Freien Universität bietet Beratung für Studierende und Lehrende an, die Lehrangebote im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA) zur Verfügung stellen bzw. nutzen möchten.
Bei der Konzeption neuer BUA-Module und im Zuge der Lehrplanung jedes Semesters klärt das BUA-Büro mit den Fachbereichen die Modalitäten der Platzvergabe. BUA-Studierende melden sich beim BUA-Büro für das jeweilige BUA-Modul an. Das BUA-Büro nimmt die Platzvergabe und die Anmeldung in Campus Management vor.
Kontakt BUA-Büro zu Studium und Lehre an der FU Berlin
Kontakt zu den anderen Außenstellen des BUA-Büros zu Studium und Lehre der Verbundeinrichtungen
Das BUA-Büro zu Studium und Lehre an der Freien Universität ist bei Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Anlaufpunkt sowohl für Studierende als auch für Lehrende, die Lehrangebote im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA) nutzen bzw. zur Verfügung stellen möchten. Aufgaben des BUA-Büros sind unter anderem:
- Beratung von Studierenden und Angehörigen der Fachbereiche
- Kommunikation von Informationen innerhalb der Freien Universität
- Einschreibung im Rahmen des BUA-Studiums/Nebenhörerschaft
- Ausstellung von Bescheinigungen
Kontakt BUA-Büro zu Studium und Lehre an der FU Berlin
Kontakt zu den anderen Außenstellen des BUA-Büros zu Studium und Lehre der Verbundeinrichtungen
- Dozierende, die ein Modul als BUA-Modul anbieten möchten, wenden sich an das BUA-Büro.
- Dozierende oder das BUA-Büro klären mit den zuständigen Stellen ihres Fachbereichs oder Zentralinstituts die Rahmenbedingungen (z. B. Einrichtung eines Kontingents).
- Das BUA-Büro klärt mit den Dozierenden und dem Bereich Studienstrukturentwicklung, in welcher Form und in welchem thematischen Modulpaket das BUA-Modul freigegeben werden kann.
- BUA-Studierende melden sich beim BUA-Büro für das BUA-Modul an. Das BUA-Büro nimmt die Platzvergabe und die Anmeldung in Campus Management vor. Die Studierenden können sich nicht selbst in Campus Management anmelden.
Weitere Informationen:
- Dozierende von X-Student Research Groups erhalten mit der Förderzusage einen Lehrauftrag durch die Berlin University Alliance.
- Es muss kein Lehrauftrag mehr durch den Fachbereich vergeben werden.
- X-Tutorials werden von Studierenden im Rahmen eines Forschungsstipendiums der Berlin University Alliance geleitet.
- Es muss keine Anstellung durch den Fachbereich erfolgen.
- Mit der Bewerbung auf eine Förderung durch das StuROPx vereinbaren die Dozierenden die institutionelle Anbindung an einen Fachbereich über eine*n betreuende*n Professor*in.
- Diese institutionelle Anbindung beinhaltet die Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes durch den Fachbereich.
- Die Dozierenden bzw. ihre betreuende*n Professor*innen müssen die Veranstaltung rechtzeitig bei der zuständigen Fachbereichs- bzw. Institutsverwaltung für die Berücksichtigung in der Raumplanung des Fachbereichs anmelden.
- X-Student Research Groups und X-Tutorials werden vom BUA-Büro zu Studium und Lehre im Evento-Veranstaltungssystem angelegt.
- Die Veranstaltungen sollen nicht zusätzlich von der Fachbereichsleitung für das elektronische Vorlesungsverzeichnis angelegt werden.
- Das BUA-Büro übernimmt bei StuROPx-Kursen die Anmeldung für Studierende.
- Studierende können sich nicht selbst in Campus Management für StuROPx-Kurse anmelden.
- Für Dozierende, die keinen Dozierendenaccount an der FU Berlin besitzen, richtet das BUA-Büro entsprechende Accounts ein. Für Nachwuchswissenschaftler*innen, die als Promotionsstudierende an der FU Berlin eingeschrieben sind, übernimmt das BUA-Büro die Leistungsverbuchung.
- Für X-Student Research Groups und X-Tutorials existieren pauschale Anerkennungsempfehlungen für den ABV-Kompetenzbereich „Forschungsorientierung“. Eine individuelle Anrechnung wird vom zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden vorgenommen.
Weitere Informationen zur Umsetzung von StuROPx-Projekten:
Arbeitshilfe - Angebot von BUA-Lehre an der FU Berlin
Anerkennung der Teilnahme an einer X-Student Research Group
Anerkennung der Teilnahme an einem X-Tutorial
Arbeitshilfe zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen für Prüfungsausschüsse
5. Qualitätssicherung
BUA Joint Degree-Studiengänge:
Bei der Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs müssen sich die ihn tragenden Einrichtungen auf ein Verfahren zur Qualitätssicherung einigen. Ist die FU für die Akkreditierung zuständig, werden die verantwortlichen Bereiche im Kooperationsvertrag festgehalten und alle qualitätssichernden Prozesse in den tragenden Einrichtungen in einem Konzeptpapier zur Qualitätssicherung dokumentiert. Hier ist das für den Studiengang eingesetzte Gremium verantwortlich für die Auswertung, Maßnahmenplanung und Weiterentwicklung.
BUA Certificate Programs:
Die neu zu entwickelnden gemeinsamen BUA Certificate Programs müssen bestimmten qualitativen Anforderungen entsprechen, z.B.:
- Die Module der Partnereinrichtungen kommen aus akkreditierten Studiengängen.
- Das gemeinsame BUA Certificate Program entspricht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung Berlin – BlnStudAkkV vom 16. September 2019 oder in der jeweils geltenden Fassung.
BUA-Module:
Die Qualitätssicherung erfolgt über die Studiengänge (Studien- und Prüfungsordnungen) aus denen BUA-Module zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten akkreditiert sein. Ansonsten unterliegen sie den Qualitätssicherungsverfahren der jeweils anbietenden Hochschule.
Weitere Informationen: