Präsidium
Das Präsidium leitet die Freie Universität Berlin. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, der Ersten Vizepräsidentin als Vertreterin des Präsidenten, drei weiteren Vizepräsident*innen (VP2, VP3 und VP4) mit eigenen Geschäftsbereichen sowie der Kanzlerin.
Der Präsident / Die Präsidentin und der Erste Vizepräsident / die Erste Vizepräsidentin werden mit Mehrheitswahl vom erweiterten Akademischen Senat der Freien Universität gewählt. Die Kandidat*innen werden vom Akademischen Senat vorgeschlagen und hiervon unabhängig vom Kuratorium beschlossen.
Weitere Vizepräsident*innen können der Präsident und der Akademische Senat vorschlagen. Die Amtszeit von Präsident und Vizepräsident/innen und Präsident/in beträgt in der Regel vier Jahre. Der Kanzler / Die Kanzlerin wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Kuratorium gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von zehn Jahren bestellt.
Das Präsidium billigt unter anderem den Haushaltsplanentwurf, erlässt Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung, macht Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten sowie für Struktur- und Entwicklungspläne der Universität und vollzieht die Beschlüsse des Akademischen Senats über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen.
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