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Mitglieder des Präsidiums: Prof. Petra Knaus, Prof. Verena Blechinger-Talcott, Prof. Georg Bertram, Prof. Sven Chojnacki, Prof. Günter M. Ziegler, Kanzlerin Andrea Güttner (v.l.n.r.).

Mitglieder des Präsidiums: Prof. Petra Knaus, Prof. Verena Blechinger-Talcott, Prof. Georg Bertram, Prof. Sven Chojnacki, Prof. Günter M. Ziegler, Kanzlerin Andrea Güttner (v.l.n.r.).
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Hochschulleitung

Die Freie Universität Berlin wird durch ihr Präsidium geleitet. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, der Ersten Vizepräsidentin als Vertreterin des Präsidenten, drei weiteren Vizepräsident*innen (VP2, VP3 und VP4) mit eigenen Geschäftsbereichen sowie der Kanzlerin.

Das Präsidium billigt unter anderem den Haushaltsplanentwurf, erlässt Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung, macht Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten sowie für Struktur- und Entwicklungspläne der Universität und vollzieht die Beschlüsse des Akademischen Senats über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen.

Verantwortung und Zusammenarbeit

Das Präsidium arbeitet nach dem Kollegialprinzip, wobei der Präsident über die Richtlinienkompetenz innerhalb des Präsidiums verfügt. Innerhalb der Richtlinien leiten die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie die Kanzlerin ihre Geschäftsbereiche selbstständig und unter eigener Verantwortung.

Die Kanzlerin unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei an die Richtlinien des Präsidenten gebunden; sie ist die Beauftragte für den Haushalt.

Wahlverfahren

Der*Die Präsident*in wird mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Die Kandidat*innen werden zuvor vom erweiterten Akademischen Senat vorgeschlagen.

Der*Die Erste Vizepräsident*in und weitere Vizepräsident*innen werden mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt und von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung für eine Amtszeit von vier Jahren (aus der Gruppe der Studierenden: von zwei Jahren) bestellt. Die Kandidat*innen werden zuvor von dem*der Präsidenten*Präsidentin und dem erweiterten Akademischen Senat vorschlagen.

Der*Die Kanzler*in wird auf Vorschlag des*der Präsidenten*Präsidentin im Einvernehmen mit dem Kuratorium vorgeschlagen, mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von acht Jahren bestellt.