Frauenwahlgremium und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer drei Stellvertreterinnen wird ein Wahlgremium gebildet, das aus je drei Vertreterinnen der Mitgliedergruppen gemäß § 45 Abs. 1 BerlHG besteht. Die Mitglieder des Wahlgremiums werden für zwei Jahre von den weiblichen Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe gewählt. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom/von der Vorsitzenden des Zentralen Wahlvorstandes zu ziehende Los.
Die Amtszeit der hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beträgt 6 Jahre, die ihrer Stellvertreterinnen drei Jahre. Die nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben eine Amtszeit von zwei Jahren.
Für die Wahl der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin wird ein Wahlgremium gebildet, das aus je zwei Vertreterinnen der Mitgliedergruppen gemäß § 45 Abs. 1 BerlHG besteht. Die Mitglieder des Wahlgremiums werden von den weiblichen Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Sind in einem Bereich weiblichen Angehörige nicht in allen Mitgliedergruppen gemäß § 45 Abs. 1 BerlHG vorhanden, besteht das Wahlgremium mindestens aus vier Mitgliedern. Das Wahlgremium der Universitätsbibliothek und der Zentralen Universitätsverwaltung besteht jeweils aus vier Mitgliedern.
Weitere Informationen zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.