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Frauenwahlgremium und Frauenbeauftragte

Für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer beiden Stellvertreterinnen wird ein Wahlgremium gebildet, das aus je drei Vertreterinnen der Mitgliedergruppen gemäß § 45 Abs. 1 BerlHG besteht. Die Mitglieder des Wahlgremiums werden für zwei Jahre von den weiblichen Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe gewählt. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom/von der Vorsitzenden des Zentralen Wahlvorstandes zu ziehende Los.

Für die Wahl der nebenberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin wird ein Wahlgremium gebildet, das aus je zwei Vertreterinnen der Mitgliedergruppen gemäß § 45 Abs. 1 BerlHG besteht. Die Mitglieder des Wahlgremiums werden von den weiblichen Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Sind in einem Bereich weiblichen Angehörige nicht in allen Mitgliedergruppen gemäß § 45 Abs. 1 BerlHG vorhanden, besteht das Wahlgremium mindestens aus vier Mitgliedern. Das Wahlgremium der Universitätsbibliothek und der Zentralen Universitätsverwaltung besteht jeweils aus vier Mitgliedern.

§1 und §2 in der Einstweilige Regelung über die Wahl der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten der Freien Universität Berlin vom 7. September 1994