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Darf ich Beiträge über mich und meine Arbeit in meinen Veröffentlichungen nutzen oder auf meine Homepage stellen?

Artikel, in denen über Sie und Ihre Forschung berichtet wird oder Abbildungen, die Sie zeigen, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung der Urheber für Ihre Publikationen oder Ihre Website nutzen.

Journalistische Beiträge sind urheberrechtlich geschützt

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Es entsteht und gilt ab der Erstellung eines bestimmten Werkes. Dazu zählen Texte und Reden, Fotos und Filme, Gemälde, Grafiken und Zeichnungen ebenso wie (Stadt-)Pläne oder Tabellen und auch journalistische Beiträge wie Zeitungs- oder Online-Artikel. Verletzungen des Urheberrechts können teuer werden.

Tipps für den Alltag

Sie dürfen z.B. keine PDFs, Screenshots oder Scans von Zeitungsseiten einbinden. Alternativ können Sie aber Links zum entsprechenden Online-Beitrag des Mediums setzen. Hier sollten Sie nur darauf achten, dass diese mitunter nicht dauerhaft verfügbar sind.