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Artikel abstimmen und Zitate autorisieren

Sie haben das Recht, die Darstellung der eigenen Person anderen gegenüber grundsätzlich selbst zu bestimmen. Einen Anspruch auf Vorlage des kompletten Beitrags oder einzelner Zitate vor einer Veröffentlichung haben Sie nicht.

Autorisierung von Zitaten

Das Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht, nicht falsch zitiert zu werden. Zitate, die als solche veröffentlicht werden sollen, müssen Journalisten ihren Interviewpartnern allerdings nur dann zur Autorisierung vorlegen, wenn dieses vorab so vereinbart wurde (am besten schriftlich, etwa in Form einer E-Mail). Je nach Aufwand und Thema lohnt sich ein Vertrag – etwa bei einer umfassenden TV-Dokumentation. Mit oder ohne Autorisierung der Zitate kann das Gesagte im Artikel in indirekter Rede umschrieben, anders interpretiert und veröffentlicht werden.

Aufzeichnung von Interviews

Tonaufzeichnungen ohne vorherige Zustimmung des Interviewten sind nicht erlaubt. Der Journalist muss Sie also vor dem Interview fragen, ob Sie mit einer Aufzeichnung einverstanden sind. Spricht der Journalist dies nicht an, klären Sie es im Zweifel vor einem Interview.

Tipps für den Alltag

Bieten Sie Journalisten an, den geplanten Print-, Radio-, oder TV-Beitrag vor einer Veröffentlichung (ausschließlich) auf sachliche (fachliche) Richtigkeit zu überprüfen. Wie Sie haben auch Journalisten ein Interesse daran, dass unter ihrem Namen keine falschen Tatsachen behauptet werden.

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