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Fremde Texte verwenden

Geschützte Werke dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Urhebers (oder der Nutzungsberechtigten) verwendet werden, dieser kann sonst Schadenersatz verlangen – gewöhnlich in Höhe der Summe, die eine Nutzungslizenz gekostet hätte, sowie möglicherweise Anwaltskosten. Verletzungen des Urheberrechts können teuer werden!

Urheberrechtlich geschützte Texte sind beispielsweise

  • literarische Werke (Gedichte, Romane, Bücher)
  • nicht-literarische Werke (journalistische Beiträge wie Zeitungs-/Online-Artikel)
  • wissenschaftliche Arbeiten (wissenschaftliche Artikel, Doktorarbeiten etc.)

Texte, die als allgemein zugängliches Gemeingut gelten, sind nicht geschützt, etwa amtliche Werke (Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen) oder Informationen und Geschehnisse (dazu zählen auch wissenschaftliche Erkenntnissewie etwa eine Formel, diese könnte aber unter Umständen patentrechtlich geschützt sein).

Tipps für den Alltag

  • Zeitungsartikel oder eine Rezension zur Ihrer Forschung dürfen Sie nicht auf Ihrer Homepage als Text oder PDF einbinden.
  • Alternativ können Sie den entsprechenden Artikel verlinken. Allerdings halten Medien die Inhalte meist nicht dauerhaft vor. Um Fehlermeldungen zu vermeiden, sollten Links auf bestimmte Beiträge deshalb regelmäßig überprüft werden.
  • Klären Sie Nutzungsrechte wenn möglich schriftlich, bevor Sie fremde Werke verwenden.

Hintergrund: Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Es entsteht und gilt ab der Erstellung eines bestimmten Werkes. Urheberrechtlich geschützt sind Texte und Reden, Fotos und Filme, Gemälde, Grafiken und Zeichnungen ebenso wie (Stadt)Pläne oder auch Tabellen.