Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer physischer Mobilitätscurricula und Aktivitäten.
Die gemeinsame physische Präsenzphase dauert zwischen 5 und 30 Tagen und wird für das gemeinsame Lernen genutzt.
Eine virtuelle Phase, die zum gemeinsamen Online-Lernen genutzt wird, ist obligatorisch. Für die virtuelle Phase gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Sie findet vor, ggf. während und/oder nach dem physischen Aufenthalt statt und dient dem gemeinsamen Online-Lernen.
Vorgaben für die Lehrveranstaltung
Der Workload entspricht für die Studierenden mindestens 3 ECTS, die für mobile Teilnehmer:innen im Online Learning Agreement festgehalten werden.
BIP können auch für Beschäftigte konzipiert werden. Der Workload soll ebenfalls mindestens dem Workload von 3 ECTS entsprechen.
Findet ein BIP für Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt, muss diese im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden.
Die Anmelde-, Auswahl- und Teilnahmekriterien müssen transparent kommuniziert und dokumentiert werden (bei mobilen Studierenden wird eine Bewerberliste analog zu Erasmus+ Semesteraufenthalten geführt, sofern FU-Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen).
Teilnehmer:innen
Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 15 bzw. 10 ab dem Erasmus+ Programmaufruf 2024. Wird diese Teilnehmendenzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht mit Erasmus+ OS-Mitteln finanziert werden.
Es gibt keine Teilnehmenden-Obergrenze, als Richtwert gelten bis zu 60 Teilnehmer*innen.
OS-Mittel (Organizational Support) zur Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung sind bis maximal 20 Personen begrenzt (Berechnungsgrundlage). Für weitere Teilnehmer:innen werden keine OS-Mittel gewährt.
Teilnehmende sind Lernende (Studierende oder Beschäftigte). Beschäftigte, die als Lehrende in dem BIP auftreten, zählt nicht zu der Teilnehmendenzahl hinzu.
Teilnehmende von Partneruniversitäten in Partnerländern außerhalb des Erasmus+ Raums (s.u.) zählen nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.
Erasmus+ Austauschstudierende können nicht an Erasmus+ Blended Intensive Programmes teilnehmen, da Doppelförderung im Erasmus+ Programm ausgeschlossen ist.
Beteiligte Universitäten
An einem BIP sind mindestens zwei weitere Universitäten aus zwei anderen europäischen Erasmus+ Programmländern beteiligt (=insgesamt mindestens drei Universitäten aus den Erasmus+ Programmländern).
Es können auch Partner außerhalb der Erasmus+ Programmländer eingebunden werden.
Mobilität
Ein entsprechendes (mindestens bilaterales) Erasmus+ Inter-Institutional Agreement, in dem Blended Mobilities und die Zahl der Mobilitäten festgehalten sind, wird im Laufe der Planung vereinbart. Multilaterale Agreements sind nicht obligatorisch.
Die Mobilitäten der Teilnehmenden werden von den Heimatuniversitäten als Erasmus+ Mobilitäten (Erasmus+ Programmländer) oder aus anderen Mitteln (Partnerländer außerhalb des Erasmus+ Raums) finanziert.
Es gelten die Erasmus+ Förderbedingungen für die Studierenden- und Personalmobilität.
(Lehr-) Personal kann von beliebigen Einrichtungen in den Programmländern eingeladen werden und von der koordinierenden Universität mit Erasmus+ Personalmitteln finanziert werden.