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Förderbedingungen

Ziel und Zweck, zeitlicher Rahmen

  • Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer physischer Mobilitätscurricula und Aktivitäten.
  • Die gemeinsame physische Präsenzphase dauert zwischen 5 und 30 Tagen und wird für das gemeinsame Lernen genutzt.
  • Eine virtuelle Phase, die zum gemeinsamen Online-Lernen genutzt wird, ist obligatorisch. Für die virtuelle Phase gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Sie findet vor, ggf. während und/oder nach dem physischen Aufenthalt statt und dient dem gemeinsamen Online-Lernen.

Vorgaben für die Lehrveranstaltung

  • Der Workload entspricht für die Studierenden mindestens 3 ECTS, die für mobile Teilnehmer:innen im Online Learning Agreement festgehalten werden.
  • BIP können auch für Beschäftigte konzipiert werden. Der Workload soll ebenfalls mindestens dem Workload von 3 ECTS entsprechen.
  • Findet ein BIP für Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt, muss diese im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden.
  • Die Anmelde-, Auswahl- und Teilnahmekriterien müssen transparent kommuniziert und dokumentiert werden (bei mobilen Studierenden wird eine Bewerberliste analog zu Erasmus+ Semesteraufenthalten geführt, sofern FU-Studierende an einem BIP im Ausland teilnehmen).

Teilnehmer:innen

  • Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 15 bzw. 10 ab dem Erasmus+ Programmaufruf 2024. Wird diese Teilnehmendenzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht mit Erasmus+ OS-Mitteln finanziert werden.
  • Es gibt keine Teilnehmenden-Obergrenze, als Richtwert gelten bis zu 60 Teilnehmer*innen.
  • OS-Mittel (Organizational Support) zur Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung sind bis maximal 20 Personen begrenzt (Berechnungsgrundlage). Für weitere Teilnehmer:innen werden keine OS-Mittel gewährt.
  • Teilnehmende sind Lernende (Studierende oder Beschäftigte). Beschäftigte, die als Lehrende in dem BIP auftreten, zählt nicht zu der Teilnehmendenzahl hinzu.
  • Teilnehmende von Partneruniversitäten in Partnerländern außerhalb des Erasmus+ Raums (s.u.) zählen nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.
  • Erasmus+ Austauschstudierende können nicht an Erasmus+ Blended Intensive Programmes teilnehmen, da Doppelförderung im Erasmus+ Programm ausgeschlossen ist.

Beteiligte Universitäten

  • An einem BIP sind mindestens zwei weitere Universitäten aus zwei anderen europäischen Erasmus+ Programmländern beteiligt (=insgesamt mindestens drei Universitäten aus den Erasmus+ Programmländern).
  • Es können auch Partner außerhalb der Erasmus+ Programmländer eingebunden werden. 

Mobilität

  • Ein entsprechendes (mindestens bilaterales) Erasmus+ Inter-Institutional Agreement, in dem Blended Mobilities und die Zahl der Mobilitäten festgehalten sind, wird im Laufe der Planung vereinbart. Multilaterale Agreements sind nicht obligatorisch.
  • Die Mobilitäten der Teilnehmenden werden von den Heimatuniversitäten als Erasmus+ Mobilitäten (Erasmus+ Programmländer) oder aus anderen Mitteln (Partnerländer außerhalb des Erasmus+ Raums) finanziert.
  • Es gelten die Erasmus+ Förderbedingungen für die Studierenden- und Personalmobilität.
  • (Lehr-) Personal kann von beliebigen Einrichtungen in den Programmländern eingeladen werden und von der koordinierenden Universität mit Erasmus+ Personalmitteln finanziert werden.