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1. Welcher Partner erstellt den ersten Vertragsentwurf?

Den ersten Entwurf für einen Vertrag erstellt üblicherweise:
  • für eine Geheimhaltungsvereinbarung: diejenige Partei, die vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen möchte.

  • für ein Material Transfer Agreement: diejenige Partei, die Materialien zur Verfügung stellen möchte.

  • für eine Datennutzungsvereinbarung: diejenige Partei, die Daten zur Verfügung stellen möchte.

  • für einen Zuwendungsvertrag: der/die Zuwendungsgeber*in.

  • für eine Forschungskooperation: die Institution des/der Projektkoordinator*in.

  • für eine Auftragsforschung: der/die Auftraggeber*in.

  • für einen Weiterleitungsvertrag: die mittelverwaltende Hochschule bzw. die Institution, die die Mittel weiterleitet.