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2. Wer kümmert sich innerhalb der FU Berlin um die Erstellung eines Vertragsentwurfs?

Grundsätzlich ist innerhalb der FU Berlin die jeweilige Projektleitung für die Kommunikation mit den Vertragspartnern über den Vertragsentwurf verantwortlich. Mit dem Wunsch einer vertraglich geregelten Drittmittelforschung tritt die Projektleitung zunächst an die/den zuständigen Referenten*in des Teams Forschungsförderung (VI C) oder, bei schon laufenden Projekten, an die/den zuständigen Sachbearbeiter*in des Teams Drittmittelverwaltung (VI DMV) heran; bei allen anderen Verträgen sollte das Team Rechtsangelegenheiten bei Forschung & Transfer (VI B) direkt kontaktiert werden. Der Vertragsentwurf wird vom Team VI B erstellt und der Projektleitung übermittelt.

Soweit erforderlich (insb. bei komplexeren Vertragsverhältnissen) kann in Absprache mit der Projektleitung das Team VI B auch selbst die Kommunikation mit den Vertragspartnern bzw. den dortigen Rechtsstellen übernehmen.