5. Wer unterzeichnet einen Vertrag an der FU Berlin?
Um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, muss an der FU Berlin jeder Vertrag von der/dem Präsidenten*in oder einer/einem bevollmächtigten Vertreter*in der Zentralen Universitätsverwaltung (Kanzler*in oder entsprechend Bevollmächtigte) unterzeichnet werden. Im Regelfall ist in Forschungsangelegenheiten die Leitung der Abteilung Forschung hierzu bevollmächtigt.
An der FU Berlin werden alle Arten von forschungsbezogenen Verträgen in der Regel auch durch die Projektleitung mitgezeichnet. Die Projektleitung bestätigt damit, vom Inhalt des Vertrags Kenntnis genommen zu haben und dessen Inhalte (insb. bzgl. der wissenschaftlichen Aufgaben und Inhalte) umsetzen zu wollen / können.
Verträge, die allein von Projektleitungen unterzeichnet sind, haben keine Rechtsverbindlichkeit für die FU Berlin.