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Die vielen Vorteile einer Patentanmeldung durch den Patent- und Lizenzservice (PULS) für Wissenschaftler*innen

Foto: birdys / photocase.de

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  • Die Hochschule trägt die Kosten und übernimmt die Verwaltung von Anmeldungen und Patenten.
  • PULS führt professionell die Verhandlungen über die Konditionen der Lizenzierung an Ausgründungen sowie an interessierte Unternehmen und gestaltet fachkundig die Verträge.
  • Die Patentanmeldung zählt als Publikation.
  • Sie eröffnet Kooperationsmöglichkeiten mit Industriepartner*innen und erleichtert die Einwerbung von Drittmitteln.
  • Sie zahlt sich aus – in Form der Erfindervergütung und einer Sonderzahlung an die wissenschaftliche Arbeitsgruppe.
  • Sie sichert Wettbewerbsvorteile für Ausgründungen.
  • PULS überwacht die Verwertungsverträge.

Bis zur Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbEG) im Jahr 2002 waren Erfindungen von Wissenschaftler*innen, die im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit an der Hochschule gemacht wurden, freie Erfindungen, d.h. sie mussten nicht der Hochschule als Arbeitgeberin gemeldet werden.

Eine Folge war, dass im internationalen Vergleich aus deutschen Hochschulen relativ wenige Erfindungen zum Patent angemeldet wurden, weil die freien Erfinder*innen häufig nicht in der Lage waren, die hohen Patentierungskosten zu tragen. Viele Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung, zur Existenzgründung, zur Sicherung vorhandener oder zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gingen so unwiederbringlich verloren.

Heute ist das anders: PULS bietet Wissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin professionelle Beratung und Betreuung, die Universität übernimmt die anfallenden Kosten – damit Diensterfindungen auf vielfältigen Ebenen zum Gewinn werden können.


Weitere wichtige Informationen: