Wahlverfahren
Der Präsident / Die Präsidentin und der Erste Vizepräsident / die Erste Vizepräsidentin werden mit Mehrheitswahl vom erweiterten Akademischen Senat der Freien Universität gewählt. Die Kandidat*innen werden vom Akademischen Senat vorgeschlagen und hiervon unabhängig vom Kuratorium beschlossen.
Weitere Vizepräsident*innen können der Präsident und der Akademische Senat vorschlagen. Die Amtszeit von Präsident und Vizepräsident/innen und Präsident/in beträgt in der Regel vier Jahre. Der Kanzler / Die Kanzlerin wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Kuratorium gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von zehn Jahren bestellt.