Wahlverfahren
Der*Die Präsident*in wird mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Die Kandidat*innen werden zuvor vom erweiterten Akademischen Senat vorgeschlagen.
Der*Die Erste Vizepräsident*in und weitere Vizepräsident*innen werden mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt und von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung für eine Amtszeit von vier Jahren (aus der Gruppe der Studierenden: von zwei Jahren) bestellt. Die Kandidat*innen werden zuvor von dem*der Präsidenten*Präsidentin und dem erweiterten Akademischen Senat vorschlagen.
Der*Die Kanzler*in wird auf Vorschlag des*der Präsidenten*Präsidentin im Einvernehmen mit dem Kuratorium vorgeschlagen, mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von acht Jahren bestellt.