Erklärung des Akademischen Senats zu den Verhandlungen über die Änderungen der Hochschulverträge
Erklärung vom 18. Juni 2025
News vom 20.06.2025
Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat am 18. Juni 2025 einstimmig nachfolgende Erklärung verabschiedet:
„Bei den derzeit stattfindenden Verhandlungen über die Änderungen der Hochschulverträge zwischen dem politischen Senat und dem Präsidium der Freien Universität Berlin geht es um die entscheidende Frage, ob die Freie Universität in unmittelbarer und mittelfristiger Zukunft (von 2025 bis 2028) eine ausreichende Grundfinanzierung des Landes Berlin erhalten wird, um ihre zahlreichen Aufgaben in Forschung, Lehre und Wissenstransfer zu erfüllen und eine sinnvolle Weiterentwicklung der Freien Universität zu ermöglichen.
Da das Land Berlin der Freien Universität deutlich weniger Mittel als in den Hochschulverträgen zugesichert zur Verfügung stellen will, muss gewährleistet sein, dass die Freie Universität im Rahmen ihrer universitären Selbstverwaltung und unter Einbezug der entsprechenden Gremien selbstbestimmt und nach wissenschaftsgeleiteten Kriterien über ihre Profilbildung, ihre Forschungsstrategien und Schwerpunktsetzungen ebenso wie über ihre Studiengänge und Studiengangsentwicklungen sowie auch über nötige Sanierungsmaßnahmen und Bautätigkeit entscheiden kann.
Für den Fall der Aufkündigung der Hochschulverträge müssen insbesondere folgende vier Aspekte gewährleistet sein, um der Freien Universität die dringend nötigen finanziellen Handlungsspielräume angesichts der massiven Kürzungen zu ermöglichen:
- Es darf keine Halteverpflichtung von Studienplätzen geben.
- Es muss für den Vertragszeitraum zusätzlich eine ausreichende Vorsorge (bzw. einen Ausgleich) für Tarifsteigerungen und die Hauptstadtzulage geben.
- Das Land Berlin muss sich gegenüber der Freien Universität verpflichten, dass es keine weiteren Kürzungen in den Jahren 2026 ff. geben wird.
- Rücklagen der Freien Universität dürfen u.a. für a) Sondertatbestände, b) Bauvorhaben sowie c) Strukturanpassungen aufgrund der Kürzungen ausgegeben werden.
Der Akademischen Senat fordert das Präsidium der Freien Universität nachdrücklich auf, für den Fall, dass die vier oben genannten Punkte nicht durchgesetzt werden können und/oder das Präsidium eine ausreichende Finanzierung der Freien Universität als nicht gesichert einschätzt, Klage gegen den Bruch der Hochschulverträge durch das Land Berlin einzureichen.“