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Kurzportrait

Der Senat besteht aus 25 Mitgliedern, die für zwei Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 13 Hochschullehrer*innen und jeweils vier Studierenden sowie akademischen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung. Den Vorsitz führt der*die Universitätspräsident*in. Die 61 Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats wählen alle vier Jahre den*die Präsidenten*in,  die Vizepräsidenten*innen und der*die Kanzler*in der Universität.

Der Akademische Senat der Freien Universität beschließt unter anderem Pläne zur Hochschulentwicklung und Ausstattung und stellt die Grundsätze für Lehre, Studium und Forschung auf. Er legt die Anzahl der jährlich zuzulassenden Studierenden fest. Ferner gibt er eine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans ab und wirkt mit bei der Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen. Die Sitzungen des Akademischen Senats finden in der Regel im Senatssaal im Henry-Ford-Bau statt.