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Die Erfinderberaterin

Die Biologin Claudia Keil-Dieckmann unterstützt Mitarbeiter der Freien Universität, die etwas erfunden haben

29.01.2013

Dr. Claudia Keil-Dieckmann ist an der Freien Universität für den Patent- und Lizenzservice zuständig.
Dr. Claudia Keil-Dieckmann ist an der Freien Universität für den Patent- und Lizenzservice zuständig.
Bildquelle: Jan Hambura

Wer an der Freien Universität etwas erfindet, muss diese Erfindung zuerst seinem Arbeitgeber anbieten. Nur, wenn dieser kein Interesse hat, kann der Mitarbeiter die Erfindung selber patentieren lassen. Zuständig für den Patent- und Lizenzservice an der Freien Universität Berlin ist Claudia Keil-Dieckmann.

Claudia Keil-Dieckmann weiß, wovon sie spricht, wenn sie Wissenschaftler der Freien Universität berät. Denn die promovierte Biologin hat selbst eine Erfindung vermarktet. Zunächst studierte Keil-Dieckmann Biologie an der Freien Universität Berlin, wurde an der Technischen Universität Berlin promoviert und arbeitete schließlich als wissenschaftliche Mitarbeiterin an beiden Universitäten. Danach, 2009, gründete sie mit einem Partner die durakult GmbH, ein Unternehmen, das Bakterien und Pilze für die Lebensmittelindustrie ohne gentechnische Methoden optimiert.

Aus eigener Erfahrung weiß Claudia Keil-Dieckmann: „Am Anfang hat man keinen Überblick darüber, was die Industrie wirklich braucht.“ Und auch nicht, was der Markt benötige. „Deshalb sollte man den Industriepartnern gut zuhören und auf diese Weise erfahren, welche Innovationen wirklich einen Vorteil bringen.“ Dafür eigne sich am besten ein Gespräch mit Vertretern von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen am Rande von Messen.

Seit 2002 müssen auch Professoren ihre Erfindungen anbieten

Seit Januar 2011 ist Claudia Keil-Dieckmann als sogenannte Erfinderberaterin im Team Wissens- und Technologietransfer der Abteilung Forschung an der Freien Universität tätig. Damit ist sie für den Patent- und Lizenzservice (PULS) an der Freien Universität zuständig und somit Anlaufstelle für Mitarbeiter der Freien Universität, die etwas erfunden haben.

Ein weites Feld. Denn seitdem das Gesetz über Erfindungen von Arbeitnehmern im Jahr 2002 reformiert wurde, müssen neben den Hochschulmitarbeitern auch Professoren ihre Erfindungen zuerst ihrem Arbeitgeber anbieten. Bis dahin hatten Professoren die Möglichkeit, ihre Erfindungen eigenständig zu verwerten, mussten dafür die Patentkosten aber auch selber aufbringen.

Wird der Freien Universität eine Erfindung von einem Mitarbeiter angeboten, so hat die Hochschule bis zu vier Monate lang Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie diese Erfindung in Anspruch nehmen und zum Patent anmelden möchte oder nicht. Bei geplanten Veröffentlichungen oder bei Erfindungen zu denen es Konkurrenzprojekte gibt, verkürzt sich die Frist auf wenige Tage oder Stunden.

Empfehlung zur Patentierung gibt eine Patentverwertungsagentur

Eine erste Einschätzung darüber, ob die Erfindung angenommen werden soll, gibt die ipal GmbH, eine Patentverwertungsagentur, die von Berliner Hochschulen und der Investitionsbank Berlin gegründet wurde.

Entscheidet sich ipal für eine Patentierung, erhalten die Wissenschaftler, die für die Erfindung verantwortlich sind, 30 Prozent der Verwertungserlöse aus dem Patent. Und das über die gesamte Laufzeit der Patente – also 20 Jahre lang. „In der Industrie sind es meist nur fünf bis zehn Prozent“, sagt Claudia Keil-Dieckmann. Dabei müssten die Wissenschaftler keinerlei Kosten tragen, die sich während der ersten fünf Jahre eines Patents schon einmal auf über 100.000 Euro belaufen können.

Von rund 20 gemeldeten Erfindungen von Wissenschaftlern der Freien Universität werden auf diese Weise circa zehn jedes Jahr patentiert. Sie gehen vor allem aus den Fachbereichen Biolgie, Chemie, Pharmazie (BCP), Physik, Veterinärmedizin sowie Mathematik und Informatik hervor.

Bei Absage kann die Hochschule oder der Mitarbeiter die Erfindung patentieren lassen

Wenn sich ipal gegen eine Patentierung entscheidet, kann sich die Freie Universität dazu entschließen, ein Patent in Eigenregie anzumelden. Erst wenn sich die Hochschule dagegen entscheidet, darf der Erfinder oder die Erfindern das Patent selbst anmelden. Dann allerdings muss der Wissenschaftler auch die gesamten Kosten der Patentierung tragen.

„So weit wie in US-amerikanischen Universitäten ist die Patentierungsfreude deutscher Hochschulen noch nicht fortgeschritten“, sagt Claudia Keil-Dieckmann, die auch Patent-Scouting – Patent-Suche – an den Fachbereichen der Freien Universität betreibt. Hochschulen in den USA sind hier schon weiter und länger dabei.

Ab und an ist ein besonders großer Fang dabei. So wie für die Stanford University, die beispielsweise mit der auslizenzierten Technologie des DNA Klonens oder der Google Hypertextsuche viel Geld verdient hat. Überhaupt verhalte es sich häufig mit Patenten wie mit Wagniskapital („venture capital“), da im Schnitt nur eines von rund zehn Patenten erfolgreich werde.

Ob eine Erfindung zu einem großen Fang wird, entscheidet sich meist erst nach vielen Jahren, wenn das Patent sich auch wirtschaftlich durch ein Produkt am Markt nutzen lässt. Bis dahin verstreicht schon mal ein Jahrzehnt. „Erst dann ist auch mit den ersten signifikanten Rückflüssen zu rechnen“, sagt Claudia Keil-Dieckmann.

Jan Hambura

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