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Die elektronische Lohnsteuerkarte

Informationen für Beschäftigte zur neuen elektronischen Lohnsteuerkarte

News vom 19.10.2010

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ganz selbstverständlich, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch an die Finanzverwaltung abführt. Um dies tun zu können, benötigt der Arbeitgeber jedoch einige Informationen (sogenannte Lohnsteuerabzugsmerkmale) von seinen Arbeitnehmern, wie z. B. die Steuerklasse oder die Höhe bestimmter Freibeträge. Als Träger dieser Informationen wurde bereits 1925 die Lohnsteuerkarte eingeführt.

Durch den technischen Fortschritt lässt sich dieses Verfahren nun deutlich einfacher gestalten. In einem ersten Schritt wurde dazu bereits die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig gemacht. In einem zweiten Schritt sollen ab dem Jahr 2012 die Informationen auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte elektronisch bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung. Damit ist die Lohnsteuerkarte als Träger dieser Informationen nicht mehr notwendig.

Weitere Informationen:

Informationsblatt Arbeitnehmer

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