Springe direkt zu Inhalt

Dezentrale Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen ernannt

Die gewählten Vertreterinnen treten ihr Amt am 1. April an

31.03.2010

Gruppenbild mit Kanzler: Die dezentralen Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen treten zum 1.April ihr Amt an

Gruppenbild mit Kanzler: Die dezentralen Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen treten zum 1.April ihr Amt an
Bildquelle: Jan Hambura

Der Kanzler der Freien Universität, Peter Lange, übergab anlässlich des internationalen Frauentags die Urkunden im Goldenen Saal des Präsidiums. Lange würdigte im Namen der Hochschulleitung die bedeutungsvolle Arbeit aller Frauenbeauftragten an ihren Fachbereichen, Zentralinstituten, in der Zentralen Hochschulverwaltung, Universitätsbibliothek und den zentralen Einrichtungen.

Gewählt werden die dezentralen Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen von dem jeweiligen Frauenrat, dem einzigen Gremium der akademischen Selbstverwaltung, in dem gesetzlich festgeschrieben nur Frauen vertreten sind. Die für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählten Frauenbeauftragten sind  Ansprechpartnerinnen in allen Fragen der Frauenförderung und stehen für Informationen sowie Beratungen zur Verfügung.

Die Vertreterinnen sind beteiligt bei Berufungsverfahren, bei der Reform des Bolognaprozesses und der Verwendung von Frauenfördergeldern. Dazu gehört ebenso die Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen zur Frauenförderung und der bestehenden Frauenfördergesetze und -pläne sowie die Entwicklung innovativer Ideen zur Frauenförderung.

Außerdem sind sie als nicht stimmberechtigtes Mitglied ihres jeweiligen Bereiches in den Institutskonferenzen und Gremien vertreten. Sie sind auch an der Organisation des Girls’ Day, dem Mädchenzukunftstag beteiligt, der dieses Jahr am 22. April stattfindet, und an dem Schülerinnen der 5.-10. Klasse Einblicke in die Praxis verschiedenster Ausbildungs- und Tätigkeitsbereiche geboten bekommen.