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Am 12. Mai wird der neue Präsident oder die neue Präsidentin der Freien Universität gewählt

Die Bewerbungsfrist endet am 26. Februar 2010

25.01.2010

Am 12. Mai soll feststehen, wer als neue/r Präsident/in in die Kaiserswerther Straße einzieht

Am 12. Mai soll feststehen, wer als neue/r Präsident/in in die Kaiserswerther Straße einzieht
Bildquelle: Mila Hacke

Der Zeitplan für das Wahlprozedere steht nun fest: Am 12. Mai 2010 sollen sowohl der neue Präsident bzw. die neue Präsidentin gewählt werden als auch die neue Erste Vizepräsidentin bzw. der neue Erste Vizepräsident. Der Akademische Senat und das Kuratorium der Freien Universität wurden aufgefordert, nach dem Ende der Bewerbungsfrist am 26. Februar, die Wahlvorschläge für beide Ämter zu beschließen und sie spätestens zum 6. April 2010 dem Zentralen Wahlvorstand vorzulegen. Über den weiteren Ablauf informiert der Zentrale Wahlvorstand:

Der gegenwärtige Präsident der Freien Universität Berlin wird seine Amtszeit voraussichtlich im 1. Quartal 2010 beenden. Damit enden gleichzeitig die Amtszeiten sämtlicher Vizepräsident/inn/en, die jedoch ihr Amt nach Ablauf der Amtszeit weiter ausüben, bis Nachfolger/innen gewählt worden sind und ihr Amt angetreten haben.

Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Ersten Vizepräsidentin/des Ersten Vizepräsidenten

Mit der Wahl der Präsidentin/des Präsidenten kann gleichzeitig die Wahl der Ersten Vizepräsidentin/des Ersten Vizepräsidenten erfolgen. Bei der Festsetzung der Termine soll der Zentrale Wahlvorstand sich mit den beteiligten Organen (Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat, Kuratorium gemäß § 11 der Teilgrundordnung) abstimmen; das Abstimmungsverfahren ist abgeschlossen. Für beide Neuwahlen ist gegenwärtig folgender Zeitplan vorgesehen:

  • Die Ausschreibung für das Amt der Präsidentin/des Präsidenten erfolgt am 25. Januar 2010 im „FU-Stellenanzeiger“, am 28. Januar 2010 in der „Zeit“ und am 29. Januar 2010 in der „Deutschen Universitätszeitung - duz“ als auch in „Forschung & Lehre“; die Bewerbungsfrist endet am 26. Februar 2010.
  • Der Akademische Senat und hiervon unabhängig das Kuratorium gemäß § 11 der Teilgrundordnung werden aufgefordert die Wahlvorschläge für beide Ämter zu beschließen und sie spätestens bis zum 6. April 2010, 12.00 Uhr, dem Zentralen Wahlvorstand vorzulegen. Es sind die Vorschläge zu berücksichtigen, die von mindestens einem Drittel des jeweiligen Gremiums unterstützt werden.
  • Der Zentrale Wahlvorstand macht die zuvor von ihm zugelassenen Wahlvorschläge unverzüglich bekannt. Gegen die Entscheidung des Zentralen Wahlvorstandes über die Zulässigkeit oder die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Zentralen Wahlvorstand einlegen. Der Einspruch ist zu begründen und, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind dem Einspruch bis zum Ablauf der Einspruchsfrist die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
  • Der Termin für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Ersten Vizepräsidentin/des Ersten Vizepräsidenten im Erweiterten Akademischen Senat wird auf den 12. Mai 2010 festgesetzt.
  • Wird im Erweiterten Akademischen Senat im ersten Wahlgang keine/r der Bewerber/innen mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder gewählt, findet am 19. Mai 2010 ein zweiter Wahlgang und, falls auch bei diesem Wahlgang keine/r der Bewerber/innen mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder gewählt wird, ein dritter Wahlgang am 26. Mai 2010 statt. An dem dritten Wahlgang nehmen nur noch die beiden Bewerber/innen teil, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Zur Präsidentin/zum Präsidenten bzw. zur Ersten Vizepräsidentin/zum Ersten Vizepräsidenten der Freien Universität Berlin ist bei diesem Wahlgang gewählt, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Der Erweiterte Akademische Senat ist dabei ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  • Zur Präsidentin/zum Präsidenten kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Zur Ersten Vizepräsidentin/zum Ersten Vizepräsidenten kann gewählt werden, wer der Freien Universität Berlin als hauptberufliche/r Hochschullehrer/in angehört. Die Amtszeit für beide Ämter beträgt vier Jahre.
  • Die Einladungen zu den Sitzungen des Akademischen Senats, des Kuratoriums gemäß § 11 der Teilgrundordnung und des Erweiterten Akademischen Senats erfolgen durch deren jeweilige Vorsitzende.

Die Wahlbekanntmachung zur Wahl der weiteren Vizepräsident/inn/en erfolgt zu gegebener Zeit.

Rabe (Leiter der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes)