„Akzeptable Lösung für die Beschäftigten“
Seit dem 1. Januar 2010 gilt für die Freie Universität wieder der Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT)
15.01.2010
Eigentlich sollte mit dem Auslaufen des Anwendungstarifvertrages der Freien Universität der Übergang in das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TV-L) stattfinden. Dieses Ziel hatten sich die Hochschulen und Gewerkschaften gesetzt, konnten es aber nicht erreichen, auch weil im Land Berlin entsprechende Vereinbarungen noch nicht zustande gekommen sind. Campus.leben hat mit der Personalabteilung und dem Personalrat Dahlem der Freien Universität über die Rückkehr in den Bundesangestellten-Tarifvertrag und die Tarifverhandlungen gesprochen.
„Die Rückkehr zum Tarifzustand vor der Zeit des Anwendungstarifvertrages Freie Universität Berlin ist für unsere Beschäftigten ein tariflicher Automatismus, aber vor Abschluss des neuen Tarifrechts auch eine verlässliche Lösung“, sagt Günther Hauer, Leiter des Referats I B der Personalabteilung, das für Angestellte, Lohnempfänger, Studentische Hilfskräfte und Ausbildungsangelegenheiten zuständig ist. Stefanie Krebs-Pahlke, Vorsitzende des Personalrats Dahlem, ergänzt: „Allerdings ist dies nur eine Übergangslösung. In weiteren Verhandlungen müssen die Hochschulen, also auch die Freie Universität, den Übergang in das neue Tarifrecht regeln, denn der BAT hat keine Zukunft.“
Das gilt seit dem 1. Januar 2010
Durch die Rückkehr in den BAT erhöht sich die Arbeitszeit wieder auf 38,5 Wochenstunden. Bis der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ausgehandelt ist, gilt folgende Einigung: Im Land Berlin gilt seit dem 1. Juni 2009 eine Erhöhung der monatlichen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um 65 Euro für Vollbeschäftigte. Dies soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2010 auch an der Freien Universität gelten - voraussichtlich, weil sich die Arbeitgeber, darunter die Freie Universität, eine Widerrufsfrist bis zum 31. Januar vorbehalten haben. Vorgesehen ist als Ausgleich für die Beschäftigten der Freien Universität für die Zeit von Juni bis Dezember 2009 eine Einmalzahlung von 165 Euro pro Mitarbeiter. Außerdem drei zusätzliche freie Tage im Jahr 2010, von denen zwei zwischen Weihnachten und Neujahr 2010 zu nehmen sind.
Die Vorgeschichte: 2004 bis 2006
Mehr als fünf Jahre lang, vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2009, waren Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung für Mitarbeiter der Freien Universität durch einen sogenannten Anwendungstarifvertrag geregelt. Das Präsidium der Hochschule hatte sich – gemeinsam mit allen anderen Berliner Universitäten außer der (damals) Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) – auf Druck des Landes Berlin im Januar 2003 entschieden, aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und dem Verband der Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes (VAdÖD) auszutreten. Dadurch wurden die Berliner Universitäten direkte Verhandlungspartner für die Gewerkschaften. Sie gründeten eine Verhandlungsgemeinschaft, deren Ergebnis für die Freie Universität und die Humboldt-Universität nahezu identisch ausfiel: Die Arbeitszeit wurde für alle Beschäftigten auf 34,65 Wochenstunden gesenkt, dafür wurde die Vergütung – abhängig von der jeweiligen Vergütungsgruppe – um 2, 4 und 6 Prozent abgesenkt. Die Sonderzulage, also das Weihnachtsgeld – wurde von 82,14 Prozent des Bruttolohns auf einen Sockelbetrag von 640 Euro gestutzt.
Was zwischen 2007 und 2009 geschah
Dieser Anwendungstarif war bis Ende 2006 gültig, danach musste neu verhandelt werden. Das Präsidium entschied sich, wieder in den KAV einzutreten und den Anwendungstarifvertrag bis Ende 2009 zu verlängern. Zum 1. Januar 2007 wurde damit die Absenkung der monatlichen Vergütung aufgehoben, außerdem erhielten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Beim Weihnachtsgeld blieb es allerdings bei dem Sockelbetrag von 640 Euro.
Mit dem Auslaufen des Anwendungstarifvertrags zum 31. Dezember 2009 gilt nun wieder der Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT). Das nächste Ziel sei es, so Günther Hauer, im ersten Quartal dieses Jahres den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abzuschließen. Damit würden grundlegende Änderungen eintreten: So werde es keine Tarifgruppen mehr geben, sondern Entgeltgruppen, die für die einzelnen Mitarbeiter festzulegen sind. Die Vergütung bemesse sich dann nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach der Erfahrung, die ein Mitarbeiter mitbringe. „Die Überleitung in einen neuen Tarifvertrag ist sehr aufwändig, jede Personalakte muss einzeln angefasst werden, jeder Mitarbeiter individuell eingestuft werden“, erklärt Günther Hauer. „Auch der Personalrat Dahlem wird sich – wenn es so weit ist – eingehend mit der Überleitung jedes einzelnen Beschäftigten befassen, und auch darüber hinaus wird es viel Beratungsbedarf geben“, sagt die Personalratsvorsitzende Stefanie Krebs-Pahlke.