Springe direkt zu Inhalt

Offener Brief des Präsidenten zum Berufungsverfahren Thomas Tuschl

Freie Universität reagiert auf das Interview des Biologen Thomas Tuschl in der Süddeutschen Zeitung vom 28.2.2009

04.03.2009

Institut für Biochemie im Otto-Hahn-Bau der Freien Universität

Institut für Biochemie im Otto-Hahn-Bau der Freien Universität
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Mit einem Offenen Brief an den Präsidenten der Alexander von Humboldt Stiftung (AvH) reagiert die Freie Universität auf ein Zeitungsinterview von Professor Tuschl zur Ablehnung seiner Berufung. Tuschl hatte auf einer AvH-Professur die Nachfolge des Biochemikers Volker Erdmann antreten sollen.

Der Brief im Wortlaut:

 

An den Präsidenten der
Alexander von Humboldt-Stiftung

Berlin, 02.03.2009

Betreff: Berufung Professor Thomas Tuschl
Hier: Invektiven gegen die Freie Universität Berlin

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Schwarz!

Der für eine Alexander von Humboldt Professur vorgesehene Herr Professor Thomas Tuschl aus New York hat es für angemessen gehalten, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Süddeutsche Zeitung, 28.02.2009) im Rahmen der Ablehnung seiner Berufung an die Freie Universität Invektiven gegen die an dem Berufungsvorgang Beteiligten vorzutragen, um damit die Länge der Berufungsverhandlungen und die schlussendliche Ablehnung des Rufs durch ihn zu erklären. Wie mit Ihrem Generalsekretär, Herrn Dr. Georg Schütte, bereits erörtert, stelle ich dazu Folgendes fest:

Am 07.08.2007 hat der Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie dem Präsidium Herrn Professor Tuschl im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens für eine Berufung in Verbindung mit der Beantragung einer Alexander von Humboldt Professur vorgeschlagen. Er hat diese Entscheidung getroffen im Hinblick auf die in der Fachwelt als bahnbrechend betrachteten Forschungsergebnisse, obgleich Herr Professor Tuschl an der Rockefeller University bislang keine einer deutschen W3-Professur vergleichbare Position inne hat, sondern lediglich die eines befristet beschäftigten Associate Professors. Gleichwohl schien das Arbeitsgebiet von Herrn Professor Tuschl sich im Sinne einer Kontinuität der Tätigkeiten des bisherigen Stelleninhabers, Herrn Professor Volker A. Erdmann, gut zu eignen.

Um das Verfahren zu beschleunigen, hat die Freie Universität bereits eine Woche nach Eingang des Berufungsvorschlags des Fachbereichs und damit knapp 2 Monate vor der Aussprache eines Rufs durch den Senator Herrn Professor Tuschl Gespräche angeboten, im Vertrauen darauf, dass der Senator den Ruf auch tatsächlich erteilen werde. Im Laufe der Berufungsverhandlungen erzielte der Kandidat eine für die Geschichte der Freien Universität in 60 Jahren und vermutlich auch für die meisten deutschen Universitäten einzigartige Berufungszusage von weit mehr als 10 Millionen Euro unter Einschluss des dankenswerterweise von der Alexander von Humboldt Stiftung bereitgestellten Betrags von fünf Millionen Euro. Diese Berufungszusage kann eine Universität in Deutschland, nicht zuletzt auch wegen der kostspieligen Auslagerung der Spitzenforschung in außeruniversitäre Einrichtungen, in 50 Jahren vielleicht einmal aussprechen. Gleichwohl lehnte der Kandidat nach einem eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungsprozess, der durch ein grundlegendes Unverständnis des deutschen Universitätssystems gekennzeichnet war, den Ruf ab. In diesem Zusammenhang erhebt er Vorwürfe, die ich im Einzelnen aufnehme und klarstelle:

  1. Der Kandidat wundert sich darüber, dass Berufungsverhandlungen erst beginnen, wenn eine Berufungsliste entschieden worden ist. Wie Sie wissen, ist dieses selbstverständlich, weil Verhandlungen Rechtsverbindlichkeiten erzeugen, die naturgemäß nur mit Personen eingegangen werden können, die im Zweifelsfall auch tatsächlich berufen werden sollen. Die Freie Universität hat bereits 1 Woche nach Eingang des Berufungsvorschlags Kontakt aufgenommen, um die Berufungsverhandlungen vorzubereiten.

  2. Der Kandidat wünschte, vier Laborleiter mitzubringen, und diese in Höhe der für Professoren gültigen Besoldungsordnung W zu bezahlen. Aufgrund des deutschen Tarifsystems ist eine Bezahlung technischen Personals lediglich sogar nur in Höhe des Einkommens von wissenschaftlichen Mitarbeitern möglich, aber auch dieses nur dann, wenn diese überwiegend wissenschaftliche Tätigkeiten ausüben.

  3. Der Kandidat wünschte, diese vier Laborleiter dauerhaft einzustellen. Bei der Berufung eines Professors können grundsätzlich keine Lebenszeitstellen zur Ausstattung bereitgestellt werden, weil die Freie Universität im Falle der Wegberufung des Professors dessen Ausstattung weiter finanzieren müsste, ohne dass sichergestellt wäre, dass wiederum sein Nachfolger dieses Personal benötigt. Das Berliner Hochschulgesetz verbietet Ausstattungszusagen, die über einen Zeitraum von fünf Jahren hinausgehen, zugunsten einer flexiblen und leistungsorientierten Mittelvergabe, so wie dies weltweit und insbesondere im angelsächsischen Ausland üblich ist. Insofern wundert sich die Universität darüber, dass ausgerechnet ein Forscher, der aus einem Land kommt, das über ein hochflexibles Beschäftigungssystem verfügt, auf das deutsche Beamtensystem pocht.

  4. Der Kandidat behauptet, mit einem zwölfköpfigen Universitätsgremium über die Ausstattung seines Lehrstuhls (Lehrstühle gibt es in Berlin nicht, sondern nur Professuren) verhandelt zu haben, dem auch die Frauenbeauftragte angehört habe. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass an dem Gespräch folgende Personen teilnahmen: die für Berufungsverfahren zuständige Erste Vizepräsidentin, die für die naturwissenschaftlichen Fachbereiche zuständige Fach-Vizepräsidentin, der Kanzler, der Dekan des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie, die Verwaltungsleiterin des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie, vier fachnahe Professoren sowie das das Präsidium unterstützende Verwaltungspersonal.

  5. Der Kandidat behauptet, der Kanzler habe ihn gefragt, ob er tatsächlich eine Spülkraft brauche. Richtig ist vielmehr, dass in der Diskussion über die Ausstattung schon in der ersten Verhandlung deutlich gemacht wurde, dass neben der universitären Grundausstattung ein hoher Pauschalbetrag angeboten würde (später wurde dieser Betrag mit 5 Mio. € beziffert). Dem Kandidaten wurde erläutert, dass er die zusätzliche Spülkraft, wie auch anderes zusätzliches Personal, aus dem bereitgestellten Pauschalbetrag finanzieren könne.

  6. Der Kandidat behauptet, die Berufungsverhandlung sei ein „Affenzirkus“ gewesen. Mit dieser Bemerkung disqualifiziert er sich, für jeden unmittelbar erkenntlich, selbst.

  7. Der Kandidat stellt fest, dass er „Offizielle der FU und auch den Berliner Wissenschaftssenator“ mehrmals „eingeladen“ habe, nach New York zu kommen, um zu sehen, wie er dort arbeite. In der Tat ist diese „Einladung“ schriftlich formuliert worden. Ich denke, die Erwartung, ein Senator und ein Präsident besuchten einen Kandidaten in den Vereinigten Staaten, um sich sein Labor anzuschauen, ist nicht selbstverständlich. Sie ist nicht weiter zu kommentieren.

  8. Der Kandidat behauptet, es sei dem Verwaltungsapparat fremd, auf die Bedürfnisse einiger Wissenschaftler einzugehen. Hierzu insoweit die erfolgreiche Berufungsbilanz der Freien Universität: Seit 2005 haben zwischen 80 und 90 % der Berufenen den Ruf tatsächlich angenommen. Darunter befindet sich, wie Sie wissen, ein weiterer AvH-Professor, Herr Kollege Brouwer, mit dem aufgrund seiner welterfahrenen und unprätentiösen Art die Berufungsverhandlungen schnell und unkompliziert verliefen. Er hat seinen Ruf bereits angenommen.

  9. Der Kandidat behauptet, er habe der Freien Universität geholfen, mehr Geld zu bekommen, und seine Ausstattung sei schlechter gewesen, als die seines Vorgängers. Diese Behauptungen sind falsch. Richtig ist vielmehr: Seinem Vorgänger standen jährlich Personal- und Sachmittel in Höhe von 167.000 € zur Verfügung, dem Kandidaten hingegen wurde neben der einmaligen Zusage in Millionenhöhe ein Jahresdurchschnitt von 290.000 € angeboten.

  10. Der Kandidat schreibt, dass man Spitzenkräften aus den Vereinigten Staaten entweder ein attraktives wissenschaftliches Umfeld bieten müsse oder ihre Forderungen zu erfüllen habe. Diese Äußerung impliziert, dass Berlin kein attraktives wissenschaftliches Umfeld biete. Jeder Kenner der globalen Szene der Naturwissenschaften weiß, dass diese Einschätzung der Stadt Berlin als Wissenschaftsstandort abwegig ist. Berlin gehört zu den Top-Adressen der internationalen Naturwissenschaft.

  11. Der Kandidat teilt mit, dass die Rockefeller University keinen Versuch gemacht habe, ihn durch ein Gegenangebot zu halten. Im Rahmen der Gesamtbewertung des Vorganges mag jeder diese Tatsache selbst bewerten.

Abschließend erlaube ich mir festzustellen, verbunden mit dem Dank für die exzellente Betreuung und Entscheidungsfindung innerhalb der Alexander von Humboldt Stiftung, dass vor dem Hintergrund des für die Wissenschaftlerprofession sehr auffälligen Verhaltens des Kandidaten in seinem Interview die Freie Universität Berlin den Ausdruck ihres Bedauerns über die Rufabsage durch Herrn Professor Tuschl revidieren muss. Dem Geist einer auf Kollegialität und Gegenseitigkeit geprägten akademischen Institution entspricht es jedenfalls nicht.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr

Univ.-Prof. Dr. Dieter Lenzen
Präsident