Veterinärmedizin
- Staatsexamen
14163 Berlin
Die Aufgaben des Tierarztes/der Tierärztin sind in einer Tierärztlichen Berufsordnung beschrieben: Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Der Tierarzt übernimmt mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit. Er dient dem Allgemeinwohl, insbesondere auch der menschlichen Gesundheit. Er ist der berufene Schützer der Tiere.
Der Fachbereich Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin ist eine der fünf Ausbildungsstätten für Tierärzte und Tierärztinnen in Deutschland und ein bekanntes Zentrum für tierärztliche Dienstleistungen wie für veterinärmedizinische Forschung. Neben den selbstverständlichen Kooperationen mit diversen Einrichtungen der Freien Universität Berlin existieren rege Kooperationen sowohl mit Instituten der Technischen Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, insbesondere der Charité, als auch der Universität Potsdam im Land Brandenburg. Ebenso laufen Projekte gemeinsam mit außeruniversitären Forschungs- und Bundesinstitutionen. Beispielhaft seien hier die Max-Planck-Institute für Infektionsbiologie und für Molekulare Genetik oder das dem Forschungsverbund der Leibniz-Institutionen zugehörige Institut für Zoo- und Wildtierforschung oder das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum genannt.
Als Bundesinstitute aus Berlin-Brandenburg sind das Robert-Koch-Institut, das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Bundesanstalt für Materialforschung zu nennen. Der urbane Raum bietet zudem ein unvergleichlich direktes Betätigungsfeld mit unmittelbarem Praxisbezug für Heimtiere, Tierschutz und Verbraucherschutz.
Einzelheiten zum Studium der Veterinärmedizin sind der Approbationsverordnung für Tierärzte (TAppV), den studienrelevanten Ordnungen sowie den Erläuterungen zu den Praktika zu entnehmen. Diese finden Sie unter folgender URL: https://www.vetmed.fu-berlin.de/studium/veterinaermedizin.
Die tierärztliche Ausbildung umfasst insgesamt 5.020 Stunden und besteht aus dem wissenschaftlich-theoretischen (3.850 Stunden) und dem praktischen Studienteil (1.170 Stunden). Das Studium ist in das Grundstudium ("Vorklinik", 2 Jahre) und das Hauptstudium ("Klinik", 3.5 Jahre) gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt 5,5 Jahre.
Der praktische Studienanteil (1.170 Stunden) beinhaltet folgende Pflichtpraktika:
- innerhalb von mindestens zwei Wochen (70 Std.) Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut (ersatzweise vierwöchiges landwirtschaftliches Praktikum in einem anerkannten Lehrbetrieb oder anerkanntes Äquivalent) (§ 23 TAppV); das Praktikum ist vor dem Physikum abzulegen;
- in einem ersten Abschnitt innerhalb von mindestens vier Wochen (150 Std.) in einer kurativen Tierarzt-Praxis (§ 57 Abs. 1, § 58 Abs. 1 TAppV) oder einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik (§§ 57 Abs. 1);
- in einem zweiten Abschnitt innerhalb von mindestens 16 Wochen (700 Std.) in einer kurativen Tierarzt-Praxis (§ 57 Abs. 2, § 58 Abs. 1 TAppV) oder einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik (§ 59 TAppV) oder bis 300 Std. als Wahlpraktikum in Einrichtungen gemäß § 60 TAppV;
- innerhalb von mindestens zwei Wochen (75 Std.) unter tierärztlicher Aufsicht in der Hygienekontrolle bei einer für die Hygieneüberwachung in Schlacht- oder Lebensmittelbetrieben zuständigen Behörde (§ 55 Abs. 1, § 56 TAppV);
- mindestens drei Wochen (100 Std.) unter tierärztlicher Aufsicht in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei einer für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in einem Schlachthof zuständigen Behörde (§ 55 Abs. 2+3 TAppV);
- innerhalb von mindestens zwei Wochen (75 Std.) im öffentlichen Veterinärwesen (§§ 61, 62 TAppV).
Wissenschaftlich-theoretischer Studienteil:
Grundstudium (Vorklinik) |
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1. Semester |
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2. Semester |
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Anatomisch-physiologischer Abschnitt |
3. Semester |
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4. Semester |
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Klinischer Abschnitt |
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5. Semester |
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6. Semester |
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7. Semester |
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8. Semester |
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9. und 10. Semester |
Klinische Rotation (9 Wochen), davon 8 Wochen in Tierartenkliniken und Reproduktionsmedizin sowie eine Woche Klinische Pathologie |
Wahlpflichtveranstaltungen |
Wahlpflichtveranstaltungen (im Studium 22 SWS, davon 6 SWS im vorklinischen Abschnitt, 16 SWS im klinischen Abschnitt) |
Neben der Tätigkeit in Klein- und Großtierpraxen sowie in Forschung und Lehre bieten sich für Tierärzt*innen Berufsmöglichkeiten im Öffentlichen Veterinärwesen, z.B. den Bereichen Lebensmittelüberwachung, ordnungsbehördliche Aufgaben im Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Beratung bei Tierseuchen, Gesundheitsüberwachung in Tierbeständen sowie Hygieneberatung in der Produktion tierischer Lebensmittel.
Weitere Tätigkeitsfelder bietet die Freie Wirtschaft: Hier betreiben Tierärzt*innen überwiegend die Produktbetreuung von Arzneimitteln (so genanntes Produktmanagement), die Bearbeitung von Zielgruppenstudien, Marktanalysen und Information für Verbraucher*innen (Tierärzt*innen und/oder deren Zielgruppen), eher selten Feldforschung im Außendienst. Weitere Möglichkeiten bietet die Futter- und Lebensmittelindustrie.
Berufliche Perspektiven im Ausland bestehen bei der Neu- bzw. Umstrukturierung von Gesundheitsdiensten, bei der Beratung von Behörden in Fragen des öffentlichen Veterinärwesens, der Mitgestaltung der tierärztlichen Ausbildung, Beratung in der Tierseuchenbekämpfung, Beratung beim Aufbau einer ökonomischen Tierproduktion sowie bei der Anpassung an Standards (z.B. EU-Standard).
- Detlef E. Gagel, Thomas Peters: Studienführer Humanmedizin – Zahnmedizin – Tiermedizin, Würzburg 2007.