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Veterinärmedizin

- Staatsexamen


Die Aufgaben des Tierarztes/der Tierärztin sind in einer Tierärztlichen Berufsordnung beschrieben: Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Der Tierarzt übernimmt mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit. Er dient dem Allgemeinwohl, insbesondere auch der menschlichen Gesundheit. Er ist der berufene Schützer der Tiere.

Der Fachbereich Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin ist eine der fünf Ausbildungsstätten für Tierärzte und Tierärztinnen in Deutschland und ein bekanntes Zentrum für tierärztliche Dienstleistungen wie für veterinärmedizinische Forschung. Neben den selbstverständlichen Kooperationen mit diversen Einrichtungen der Freien Universität Berlin existieren rege Kooperationen sowohl mit Instituten der Technischen Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, insbesondere der Charité, als auch der Universität Potsdam im Land Brandenburg. Ebenso laufen Projekte gemeinsam mit außeruniversitären Forschungs- und Bundesinstitutionen. Beispielhaft seien hier die Max-Planck-Institute für Infektionsbiologie und für Molekulare Genetik oder das dem Forschungsverbund der Leibniz-Institutionen zugehörige Institut für Zoo- und Wildtierforschung oder das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum genannt.

Als Bundesinstitute aus Berlin-Brandenburg sind das Robert-Koch-Institut, das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Bundesanstalt für Materialforschung zu nennen. Der urbane Raum bietet zudem ein unvergleichlich direktes Betätigungsfeld mit unmittelbarem Praxisbezug für Heimtiere, Tierschutz und Verbraucherschutz.

Zulassungs­modus 1. Fach­semester
Auswahlverfahren durch hochschulstart.de
Zulassungs­modus höheres Fach­semester
Lokale Zulassungsbeschränkung (zum Wintersemester für das 3., 5., 7., zum Sommersemester für das 2., 4., 6., 8. Fachsemester - ab 5. FS nur mit Tierärztlicher Vorprüfung)
Bewerbungs- und Anmelde­zeitraum
für Abiturienten mit älterer Hochschulreife gelten andere Bewerbungsfristen, siehe www.hochschulstart.de
Studienbeginn
Wintersemester
Studiensprachen
Deutsch
Abschluss
Staatsexamen
Regel­studien­zeit
5 Jahre und 6 Monate einschließlich Pflichtpraktika und Prüfungen

Einzelheiten zum Studium der Veterinärmedizin sind der Approbationsverordnung für Tierärzte (TAppV), den studienrelevanten Ordnungen sowie den Erläuterungen zu den Praktika zu entnehmen. Diese finden Sie unter folgender URL: https://www.vetmed.fu-berlin.de/studium/veterinaermedizin.

Die tierärztliche Ausbildung umfasst insgesamt 5.020 Stunden und besteht aus dem wissenschaftlich-theoretischen (3.850 Stunden) und dem praktischen Studienteil (1.170 Stunden). Das Studium ist in das Grundstudium ("Vorklinik", 2 Jahre) und das Hauptstudium ("Klinik", 3.5 Jahre) gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt 5,5 Jahre.

Der praktische Studienanteil (1.170 Stunden) beinhaltet folgende Pflichtpraktika:

  • innerhalb von mindestens zwei Wochen (70 Std.) Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut (ersatzweise vierwöchiges landwirtschaftliches Praktikum in einem anerkannten Lehrbetrieb oder anerkanntes Äquivalent) (§ 23 TAppV); das Praktikum ist vor dem Physikum abzulegen;
  • in einem ersten Abschnitt innerhalb von mindestens vier Wochen (150 Std.) in einer kurativen Tierarzt-Praxis (§ 57 Abs. 1, § 58 Abs. 1 TAppV) oder einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik (§§ 57 Abs. 1);
  • in einem zweiten Abschnitt innerhalb von mindestens 16 Wochen (700 Std.) in einer kurativen Tierarzt-Praxis (§ 57 Abs. 2, § 58 Abs. 1 TAppV) oder einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik (§ 59 TAppV) oder bis 300 Std. als Wahlpraktikum in Einrichtungen gemäß § 60 TAppV;
  • innerhalb von mindestens zwei Wochen (75 Std.) unter tierärztlicher Aufsicht in der Hygienekontrolle bei einer für die Hygieneüberwachung in Schlacht- oder Lebensmittelbetrieben zuständigen Behörde (§ 55 Abs. 1, § 56 TAppV);
  • mindestens drei Wochen (100 Std.) unter tierärztlicher Aufsicht in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei einer für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in einem Schlachthof zuständigen Behörde (§ 55 Abs. 2+3 TAppV);
  • innerhalb von mindestens zwei Wochen (75 Std.) im öffentlichen Veterinärwesen (§§ 61, 62 TAppV).


Wissenschaftlich-theoretischer Studienteil:

Grundstudium (Vorklinik)

1. Semester
  • Grundvorlesung Biologie – Zoologie
  • Grundvorlesung Biologie – Botanik
  • Organische und anorganische Chemie
  • Experimental-Physik und Strahlenkunde
  • Physik-Praktikum
  • Medizinische Terminologie
  • Anatomie I
  • Anatomische Präparierübungen I
  • Histologie I
  • Histologische Übungen I
  • Geschichte der Veterinärmedizin
  • Berufs- und Standeskunde
  • Querschnitt Professional Skills
2. Semester
  • Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen
  • Chemie-Praktikum
  • Anatomisches Seminar/ Situsdemonstrationen I
  • Tierschutzethik und -recht
  • Einführung in die Ethologie
  • Landwirtschaftslehre
  • Biometrie
  • Biochemie I
  • Biochemie Seminar
  • Physiologie I
  • Grundlagen der Tierzüchtung
  • Spezielle Tierzucht und Tierbeurteilung
  • Übungen zur Speziellen Tierzucht und Tierbeurteilung
  • Querschnitt Professional Skills

Anatomisch-physiologischer Abschnitt

3. Semester
  • Anatomie II
  • Anatomische Übungen II
  • Physiologie II
  • Physiologie Seminar
  • Biochemie II
  • Biochemie Praktikum
  • Querschnitt Professional Skills
4. Semester
  • Anatomisches Seminar/Situsdemonstrationen II
  • Embryologie
  • Histologie II
  • Histolgische Übungen II
  • Klinische Biochemie im rahmen der Klinischen Labordiagnostik
  • Physiologie III ("klinische Psychologie") im Rahmen der Klinischen Labordiagnostik
  • Physiologisches Praktikum
  • Futtermittelkunde Übungen
  • Tierschutz
  • Querschnitt Professional Skills

 

Klinischer Abschnitt

5. Semester
  • Tierernährung und spez. Tierernährung
  • Tierernährung
  • Allgemeine und Spezielle Virologie I
  • Allgemeine Infektions- und Seuchenlehre / Allgemeine Bakteriologie und Mykologie
  • Tier- und Umwelthygiene
  • Tierhaltung
  • Allgemeine Pathologie
  • Allgemeine Pathologie
  • Parasitologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Klinische Radiologie
  • Allgemeine Chirurgie
  • Chirurgie & Anästhesiologie Übungen I
  • Klinische Propädeutik - alle Tierarten
  • Allgemeine und spezielle Immunologie
6. Semester  
  • Spezielle Pharmakologie und Toxikologie
  • Virologie-Praktikum
  • Spezielle Virologie II
  • Mikrobiologischer Kurs
  • Spezielle Bakteriologie & Mykologie
  • Fleischhygiene I
  • Milchhygiene
  • Lebensmittelhygiene I
  • Parasitologische Übungen
  • Klinische Fallbeispiele I (alle Tierarten)
  • Klinische Labordiagnostik
  • Organzentrierte Lehre I
  • Patholog. Übungen zu Organblöcken I
  • Querschnitt
7. Semester
  • Tierseuchenbekämpfung I
  • Fleischhygiene II
  • Lebensmittelkurs I
  • Milchuntersuchungskurs
  • Lebensmittelkunde
  • Pathologisch-anatomische Demonstrationen I
  • Arznei- und Betäubungsmittelrecht / Arzneimittelverordnung und -anwendung
  • Galenik-Praktikum
  • Allgemeine und klinische Radiologie II
  • Klinische Fallbeispiele II (alle Tierarten)
  • Operations- und Betäubungslehre
  • Chirurgie & Anästhesiologie Übungen II
  • Organzentrierte Lehre II
  • Patholog. Übungen zu Organblöcken II
  • Querschnitt
8. Semester
  • Tierseuchenbekämpfung II
  • Lebensmittelkurs II
  • Fleischhygiene III
  • Fleischhygiene Übungen
  • Pathologisch-anatomische Demonstrationen II
  • Geflügelkrankheiten
  • Klinische Fallbeispiele Geflügel
  • Augenuntersuchungskurs (Ophthalmologie)
  • Gerichtl. Veterinärmedizin, Berufs- & Standesrecht
  • Krankheiten der Bienen
  • Krankheiten der Reptilien, Amphibien und Fische
  • Organzentrierte Lehre III
  • Notfallmedizin (in vorlesungsfreier Zeit)
  • Patholog. Übungen zu Organblöcken III
  • Querschnitt
  • Versuchstierkunde
9. und 10. Semester
Klinische Rotation (9 Wochen), davon 8 Wochen in Tierartenkliniken und Reproduktionsmedizin sowie eine Woche Klinische Pathologie
Wahlpflichtveranstaltungen
Wahlpflichtveranstaltungen (im Studium 22 SWS, davon 6 SWS im vorklinischen Abschnitt, 16 SWS im klinischen Abschnitt)

Neben der Tätigkeit in Klein- und Großtierpraxen sowie in Forschung und Lehre bieten sich für Tierärzt*innen Berufsmöglichkeiten im Öffentlichen Veterinärwesen, z.B. den Bereichen Lebensmittelüberwachung, ordnungsbehördliche Aufgaben im Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Beratung bei Tierseuchen, Gesundheitsüberwachung in Tierbeständen sowie Hygieneberatung in der Produktion tierischer Lebensmittel. 

Weitere Tätigkeitsfelder bietet die Freie Wirtschaft: Hier betreiben Tierärzt*innen überwiegend die Produktbetreuung von Arzneimitteln (so genanntes Produktmanagement), die Bearbeitung von Zielgruppenstudien, Marktanalysen und Information für Verbraucher*innen (Tierärzt*innen und/oder deren Zielgruppen), eher selten Feldforschung im Außendienst. Weitere Möglichkeiten bietet die Futter- und Lebensmittelindustrie.

Berufliche Perspektiven im Ausland bestehen bei der Neu- bzw. Umstrukturierung von Gesundheitsdiensten, bei der Beratung von Behörden in Fragen des öffentlichen Veterinärwesens, der Mitgestaltung der tierärztlichen Ausbildung, Beratung in der Tierseuchenbekämpfung, Beratung beim Aufbau einer ökonomischen Tierproduktion sowie bei der Anpassung an Standards (z.B. EU-Standard).

  • Detlef E. Gagel, Thomas Peters: Studienführer Humanmedizin – Zahnmedizin – Tiermedizin, Würzburg 2007.
Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
Studieneinstieg
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