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Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen

Bewerbungsfristen

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)

  • zum Sommersemester: 01.12. – 15.01.
  • zum Wintersemester: 01.06. – 15.07.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (alle Fachsemester)

  • zum Sommersemester: 01.12. – 01.03.
  • zum Wintersemester: 01.06. – 01.09.

Ausnahme: Bewerbungen für alle Kombinationsbachelor über uni-assist

  • zum Sommersemester: 01.12. – 15.01.
  • zum Wintersemester: 01.06. – 15.07.

Diese Fristen gelten nur für Bewerbungen zum ersten Fachsemester von Bewerber*innen aus einem EU-Mitgliedsstaat, Bildungsinländer*innen (d. h. jene Ausländer*innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben), sowie Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

Zum Wintersemester:

  • 31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung* vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. (sog. Alt-Abiturienten)
  • 15. Juli des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung* nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erwerben (sog. Neu-Abiturienten).

HZB: für ein Zweitstudium = Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums / für beruflich Qualifizierte Gruppe 3 = Zugangsprüfung

Zum Sommersemester:

  • 15. Januar für alle Bewerber*innen

Angebotene Konsekutive Master (ohne Lehramt) mit mindestens einer Platzbeschränkung im ersten oder höheren Fachsemester:

  • zum Sommersemester: 01.12. – 15.01.
  • zum Wintersemester: 15.04. – 31.05.

Angebotene konsekutive Masterstudiengänge, bei denen alle Fachsemester ohne Beschränkung angeboten werden, und alle Lehramtsmasterstudiengänge:

  • zum Sommersemester: 01.12. – 15.02.
  • zum Wintersemester: 15.04. – 15.08.

Weiterbildende Masterstudiengänge:

Immatrikulationsfristen

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil Frist auf dem Zulassungsbescheid
Kombinationsbachelor in denen im Kernfach und auch im Modulangebot keine Zulassungsbeschränkung besteht

Sommersemester: 15.01. - 1. Montag im März

Wintersemester: 15.06. - 1. Montag im September

Monobachelorstudiengänge ohne

Zulassungsbeschränkung

Sommersemester: 15.01. - 1. Montag im März

Wintersemester: 15.06. - 1. Montag im September
Immatrikulation in weiterbildende Studiengänge Frist auf dem Zulassungsbescheid
Immatrikulation zur Promotion

Frist auf dem Zulassungsbescheid bzw. innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Zulassung zur Promotion