Muss ich die Semestergebühren- und beiträge zahlen?
Auch für ein Urlaubssemester werden Semestergebühren und -beiträge fällig. Diese sind fristgerecht zu zahlen. Von der Beitragspflicht zum studierendenWERK befreit sind Studierende, die aus folgenden Gründen beurlaubt werden:
- Studienaufenthalt / Praktikum im Ausland
- Praktikum im Inland (außerhalb Berlins)
- Mutterschutz
- Freiwilligendienst
Wenn Sie noch keine Zahlung für das beantragte Semester geleistet haben, können Sie nach Freigabe des Antrages den geminderten Semesterbeitrag unter der betreffenden Rückmeldung sehen.
Wenn Sie bereits die Zahlung für das beantragte Semester geleistet haben, erstatten wir Ihnen den Beitrag zum Studierendenwerk. Geben Sie dafür im Antrag Ihre Bankverbindung ein.