Wo und wann beantrage ich die Beurlaubung?
Der Antrag auf Beurlaubung ist eigenständig über den Self-Service der Studierendenverwaltung zu beantragen. Der Antrag kann frühestens zusammen mit der Rückmeldung oder spätestes bis sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden.
Sollten Sie aus Gründen von Krankheit, Studienaufenthalt im Ausland, Absolvierung eines Praktikums außerhalb Berlins persönlich nicht in der Lage sein, den Antrag zu stellen, ist eine schriftliche Vollmacht für eine andere Person erforderlich.