Was ist unbedingt vor Beantragung einer Beurlaubung zu beachten?
Unbedingt vorher prüfen sollten Sie die Auswirkungen einer Beurlaubung auf Stipendien/Studienförderung, Versicherungsbeiträge, Steuerfreibeträge, Kindergeld, Beihilfen, Werkstudententätigkeiten etc.. Die gesetzliche Krankenkasse sollte während einer Beurlaubung bestehen bleiben. BAföG-Zahlungen werden während eines Urlaubssemesters nicht geleistet, es sei denn es handelt sich um das Auslands-BAföG. Wer während des Urlaubssemesters arbeitet, ist voll sozialversicherungspflichtig.
Bei Beurlaubungen aus Gründen von Krankheit, Studienaufenthalt im Ausland, Absolvierung eines Praktikums außerhalb Berlins ist eine schriftliche Vollmacht an Dritte zu empfehlen.