Springe direkt zu Inhalt

Allgemeine Sicherheitsunterweisung für Studierende

Unfallanzeige

Studierende an Berliner Hochschulen oder Universitäten sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.

Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. 
Für Studierende ist diese Versicherung kostenfrei. Die Beiträge zahlt das Land Berlin.

Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Universität erfolgen (hierzu zählen auch Wege von und zur Universität) und ärztliche Behandlung nach sich gezogen haben, sind umgehend (innerhalb von 3 Tagen) beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse Berlin) durch die Universität zu melden.

Um eine zeitige Meldung bei der Unfallkasse zu gewährleisten, sind wir auf die Mitwirkung der Studierenden angewiesen.

Wir bitten daher um Anzeige des Unfalls entweder in Ihrer Fachbereichsverwaltung oder an unfallanzeige-studierende@zuv.fu-berlin.de mittels des offiziellen Formulars der Unfallkasse Berlin.

Ablauf

Anzeige des Unfalls mittels der ausgefüllten Unfallanzeige in Ihrer Fachbereichsverwaltung. Von dort wird die Anzeige über die Dienststelle Arbeitssicherheit an den Bereich Zentrale Services (VA) des Referats Angelegenheiten der Studierenden weitergeleitet, welcher die Übersendung der fertig ausgefüllten Anzeige an die Unfallkasse Berlin übernimmt.

Wenn der Unfall nicht unmittelbar gemeldet wurde

  1. Die Universität wird direkt durch die Unfallkasse kontaktiert. Die Unfallkasse Berlin muss eine versicherungsrechtliche Prüfung vornehmen und im Nachgang das ausgefüllte Formular „Unfallanzeige“ einholen.
  2. In dem Fall kontaktiert der Bereich Zentrale Services (VA) des Referats Angelegenheiten der Studierenden nun die verunfallte Person und bittet diese, die in der Email beigefügten Unfallanzeige möglichst genau (u.a. den Unfallort möglichst mit genauer Adresse, und/oder z.B. Veranstaltung und Zusammenhang angeben) auszufüllen, und als PDF wieder per E-Mail (oder Post) zurückzusenden. Die Frist hierfür beträgt nur 1 Woche.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Mitwirkungspflicht der einzelnen Studierenden hinweisen. Denn nur die verunfallte Person selbst kann die nötigen Angaben zum Unfallhergang liefern, die die Unfallkasse für eine erfolgreiche Prüfung benötigt.

Sollte die Unfallkasse aufgrund von Nicht-Reaktion durch die Studierenden keine Prüfung vornehmen können, kann die Unfallkasse im zu prüfenden Einzelfall die Übernahme der Kosten ablehnen.

Dies wäre sehr zum Nachteil der verunfallten Person, denn eine Behandlung, die die Unfallkasse Berlin übernimmt, dient meistens der möglichst zügigen und langanhaltenden Genesung der versicherten Person. 

Weitere Informationen

Unfallkasse Berlin

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

FAQ

Detaillierte Erläuterungen sind auf S.2 des Formulars zu finden. Träger der Einrichtung: Das Land Berlin, die Unternehmensnummer kann freigelassen werden.

Sind ebenfalls unfallversichert, sofern im Zusammenhang mit dem Studium und durch einen Professor angeleitet.

Unfälle im Rahmen des Hochschulsportes sind ebenfalls versichert.

Hier gilt zu unterscheiden: Fand das Praktikum nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Freien Universität Berlin statt (z.B. fremder Praktikumsbetrieb) so ist der/die Studierende über die jeweilige Einrichtung versichert und muss über diese auch die Anzeige einreichen.

Die Einreichung der Anzeige über die Freie Universität erfolgt hier nur, wenn das Praktikum auch in eine/r der Einrichtungen der Universität absolviert wird.