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3.4. Ist der Verzicht auf Teilnahme an Veranstaltungen / Prüfungen während der Mutterschutzfrist endgültig?

Nein! Falls Sie nach Abgabe der Erklärung doch nicht an Prüfungen / Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie Ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist jedoch nur bis zum Prüfungsantritt und nicht mehr nachträglich möglich. Haben Sie die Prüfung angetreten, richtet sich der Abbruch nach den allgemeinen prüfungsrechtlichen Regelungen.