3.13. Ich bin im Doppelstudium, was muss ich beachten?
Wenn Sie sich im Doppelstudium befinden, d. h. Sie studieren in zwei Studiengängen (bspw. zwei Master, zwei BA), sind beide Studienverläufe von der jeweils zuständigen Ansprechperson zum Mutterschutz zu prüfen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an beide Ansprechpersonen.