2.3. Wie lange bin ich geschützt?
Der Schutzzeitraum erstreckt sich von der Anzeige an der FU Berlin bis zum Ende der Mutterschutzfrist bzw. falls Stillzeit angezeigt, bis maximal 12 Monate nach der Entbindung. Die Mutterschutzfrist fängt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin an und dauert bis 8 Wochen nach der Entbindung.