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Ich bin an einer anderen Hochschule hauptimmatrikuliert und die FU ist meine Zweithochschule. Welche Fristen/Nachweise gelten für mich

Zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester ist bis 31.03. bzw. 30.09. jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.

Beispiele für akzeptierte Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:

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