Ich bin an einer anderen Hochschule hauptimmatrikuliert und die FU ist meine Zweithochschule. Welche Fristen/Nachweise gelten für mich
Zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester ist bis 31.03. bzw. 30.09. jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.
Beispiele für akzeptierte Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:
Humboldt-Universität, Technische Universität, Universität der Künste