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Wo finde ich meine Bescheinigung zur Regelstudienzeitverlängerung wegen COVID-19

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

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Screenshot Self-Service: Download Dokument

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Wenn Sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, dann können Sie sich im Self-Service ab sofort kostenlos eine Bescheinigung zur individuellen Regelstudienzeit ausdrucken!

Rufen Sie den Self-Service auf und klicken Sie auf "Antrag anlegen" am unteren Bildschirmrand.

Im nachfolgenden Dropdown-Menü wählen Sie den Antrag "Bescheinigung individuelle Regelstudienzeit" aus. Anschließend können Sie das entsprechende Semester auswählen. Senden Sie den Antrag ab.

Der Antrag erscheint nachfolgend im linken Sidepanel. Im Reiter Dokumente können Sie Ihr generiertes Dokument nun abrufen und ausdrucken.

Gemäß § 126a Abs. 3 BerlHG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. 2021 S. 2) gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Studienzeit. Davon ausgenommen sind die folgenden Studiengänge/Abschlussziele:

  • Promotion
  • Studienkolleg
  • Vorbereitung Studienkolleg
  • Vorbereitungskurs Welcome Program
  • Austauschstudium

Sollten Sie sich im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 in einem Urlaubssemester befunden haben, dann können Sie sich eine solche Bescheinigung ebenfalls nicht erstellen.