Rückmeldung
Für die Rückmeldung erhält jede*r Studierende ca. vier Wochen vor Ende der Rückmeldefrist (letzter Freitag der Vorlesungszeit) eine Rückmeldeaufforderung ausschließlich per E-Mail an die FU-/Zedat-Adresse zugesandt.
Den Zugang erhalten Sie über Ihren FU-Account unter Angabe des Benutzernamens und Ihres Passworts.
Falls Sie Ihren FU-Account für Studierende (kein Mitarbeiter*innen-Account) noch nicht aktiviert haben, ist dieses bitte dringend nachzuholen! Wenden Sie sich dazu bitte an den Benutzerservice der Zedat.FAQ Rückmeldung
Melden Sie sich bitte über my.FU Portal im Self-Service der Studierendenverwaltung an. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Rückmelde- und Zahlungsbedingungen.
Hinweis: Bei der Einzahlung des Semesterbetrages verwenden Sie bitte ausschließlich den im Self-Service genannten Betrag und Verwendungszweck und machen bitte keine weiteren Angaben im Verwendungszweck. Ihre Zahlung kann ansonsten nicht zugeordnet werden.Die Rückmeldung erfolgt erst dann, wenn der entsprechende Betrag vollständig auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Semesterbeiträge bis zum Fristende auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen sein müssen und berücksichtigen Sie eventuelle Banklaufzeiten (auch bei online-Überweisungen). Andernfalls wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.
Bei Fristversäumnis wird eine Säumnisgebühr fällig in Höhe von 19,94 €. Diese Gebühr wird ab diesem Zeitpunkt im Self-Service angezeigten Betrag enthalten sein. Bitte überweisen Sie nur den Betrag, der Ihnen im Self-Service angezeigt wird!
Die Säumnisgebühr entfällt, wenn zum folgenden Semester eine Änderung des Studiengangs beantragt wird, z.B. beim Wechsel vom Bachelor in den Master.
Nach Rückmeldung können Sie über den Self-Service Immatrikulationsnachweise und Beitragsquittungen herunterladen. Ihre Dokumente bleiben im Self-Service für die Zeit Ihrer Immatrikulation bestehen und können jederzeit aufgerufen werden. Sie sollten diese Dokumente abspeichern.
Über die Validierung Ihrer Campuscard werden Sie gesondert per E-Mail benachrichtigt.
Die Frist zur Rückmeldung für die nächsten beiden Semester entnehmen Sie bitte dem akademischen Terminkalender und dort unter „Rückmeldung“.
Sollten für Ihre Rückmeldung eine oder mehrere Sperren vorliegen, so kann dies verschiedene Gründe haben. Beachten Sie bitte immer die angegebene Rückmeldefrist. Die Rückmeldefrist ist immer der letzte Freitag der Vorlesungszeit. (s. Akademischer Kalender)
- Rücksprache erforderlich: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Studierendenverwaltung: studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.
- dt. Sprachkenntn. fehlen: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihren extern erworbenen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen". Sollten Sie Ihre Deutsch-Sprachkenntnisse an der Freien Universität erworben haben, so werden uns diese in Kürze über das Sprachenzentrum mitgeteilt. In diesem Fall ist keine Aktion von Ihnen erforderlich.
- Promotionszulassung fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Zulassung zur Promotion oder zum Graduiertenkolleg hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
- Fremdspr. Kennt. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der zusätzlichen fremdsprachlichen Qualifikationen (z.B. für Englisch, Italienisch, Spanisch oder Latein) entsprechend Ihres Studiengangs hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
- Krankenvers. ungeklärt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass Ihre Krankenversicherung uns Ihren Versicherungsstatus noch nicht gemeldet hat. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder eine gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen zu den Krankenversicherungen finden Sie hier.
- Zahlg. Krankenvers. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass bei Ihrer Krankenversicherung ein Zahlungsverzug vorliegt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Weitere Informationen zu den Krankenversicherungen finden Sie hier.
- MehrfImma, Zhl. and. HS (M): Zweithochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
- MehrfImma, Zhl. FU (D): Ersthochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Zweithochschule des bereits laufenden Semesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
- Bachelorzeugnis fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihr Bachelorzeugnis hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
- Ex. vorherige Uni fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen deutschen Hochschule hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
- Offene Bibliotheksgebühr: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Für nähere Informationen zu den ausstehenden Gebühren für die Bibliothek wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Rechtsamt der Freien Universität Berlin: rechtsamt@fu-berlin.de .
- Ende Eins@FU Studium: Ihr Einführungs- und Orientierungsstudium endet zum Ende des Sommersemesters (30.09.). Eine Rückmeldung für EinS@FU ist nicht mehr möglich. Sie haben nun die Möglichkeit einen Antrag auf Immatrikulation für einen zulassungsfreien Studiengang zu stellen oder sich für ein zulassungsbeschränktes Studium zu bewerben. Sollten Sie mit Abschluss des Orientierungsstudiums Ihr gesamtes Studium an der Freien Universität Berlin beenden wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.
- Auslaufende PO: Eine Rückmeldung für Ihren bisherigen Studiengang aufgrund der auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ausgeschlossen. Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
- Ende Promotionsfrist: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit für Ihre Promotion hoch (die Bestätigungsmail des Promotionsbüros reicht aus!) und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
Für weitere Auskünfte zur Ausstellung eines Nachweises über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Promotionsbüro. - Lfd. Klageverfahren: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" einen Nachweis über das Fortbestehen Ihrer Klage wegen endgültig nicht bestandener Prüfung hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
Eine Einschreibung in ein Masterstudium ist auch schon möglich, bevor der Bachelorabschluss vorliegt. Sie werden dann befristet eingeschrieben mit dem Hörerstatus „Befristet wg. BA Zeugnis“ auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung. (s.a. unsere Bewerbungs-Webseite). Bitte beachten Sie aber, dass der Abschluss unbedingt zur Rückmeldung ins 2. Fachsemester nachgereicht werden muss.
Bitte überweisen Sie die Semesterbeiträge innerhalb der Rückmeldefrist (für das Sommersemester bis ca. Mitte Februar, für das Wintersemester bis ca. Mitte Juli) und weisen den Abschluss bis Ende des ersten Master-Semesters nach.
Wenn Sie den Bachelor an der FU erwerben:
Wurden Sie befristet ins Masterstudium immatrikuliert und haben inzwischen Ihren Bachelorabschluss erworben, so wird dieser Abschluss vom Prüfungsbüro Ihres Fachbereichs im Campus Management eingetragen und der Studierendenverwaltung übermittelt. Eine Einreichung Ihres Bachelorzeugnisses bei der Studierendenverwaltung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Bitte überprüfen Sie hierzu auch Ihre Rückmeldesperre im Self-Service.
Wenn Sie den Abschluss nicht rechtzeitig erlangen und Sie den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin absolvieren, können Sie die Rückstufung in den Bachelorstudiengang beantragen, damit Sie nicht aufgrund der fehlenden Rückmeldebedingungen zum Ablauf des 1. Semesters exmatrikuliert werden. Dafür reichen Sie uns bitte den Antrag auf Änderung des Studienganges ein.
Die Rückstufung in den Bachelorstudiengang kann Folgen z.B. für den Bezug von BAföG-Leistungen haben.
Wenn Sie den Bachelor an einer anderen Hochschule erwerben:
Wurden Sie befristet ins Masterstudium immatrikuliert und haben inzwischen Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben, laden Sie bitte Ihr Bachelorzeugnis während des Rückmeldezeitraums im Self-Service-Portal hoch. Sollte Ihnen das Hochladen nicht möglich sein, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer zu (info-service@fu-berlin.de).
Wenn Sie an der Freien Universität Berlin hauptimmatrikuliert und an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg ein Modulangebot bzw. einen Kooperationsstudiengang studieren, ist innerhalb der Rückmeldefrist eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung der anderen Hochschule des laufenden Semesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.
Beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Rückmeldefristen, da bei Fristversäumnis eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € anfällt. Bei Überweisung der Säumnisgebühr geben Sie bitte die Matrikelnummer der Freien Universität Berlin an. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.
Beispiele für akzeptierte Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:
Humboldt-Universität, Technische Universität, Universität der Künste
Zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester ist bis 31.03. bzw. 30.09. jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.
Beispiele für akzeptierte Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:
Humboldt-Universität, Technische Universität, Universität der Künste
FAQ Self-Service
Zu prüfen: Ihr Antrag ist eingegangen und befindet sich in Bearbeitung/Prüfung durch die Studierendenverwaltung.
Vorläufig ausgeschlossen: Es ist noch eine Aktion Ihrerseits erforderlich! Prüfen Sie, ob einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Der Semesterbeitrag wurde noch nicht (vollständig) überwiesen. Die erforderlichen Gebühren und Kontoverbindung finden Sie im Reiter "Gebühren". (Zu den Gebühren siehe FAQ Gebühren)
- Es liegt ein Sperrvermerk vor. Schauen Sie in den Reiter "Sperren". (Zu den Sperren siehe FAQ Sperren)
- Es fehlt ein Nachweis. Prüfen Sie hierfür den Reiter "Dokumente".
Sollte Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".
Freigegeben: Ihr Antrag wurde bearbeitet und freigegeben. Sie können nun Ihre aktuellen Semesterbescheinigungen abrufen. (s. FAQ Dokumente)
Hinweis: Sollten Sie die Gebühren bereits ausgeglichen haben und keine weiteren Sperren vorliegen oder Dokumente fehlen, kann es sein, dass sich Ihr Antrag gerade in Bearbeitung befindet und sich der Status bald in "Freigegeben" ändert. Dies dauert in der Regel einen Werktag.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Rückmeldung solange im Status "vorläufig ausgeschlossen" befindet, bis Ihre Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurden.
Sollte also Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".
Sofern Ihnen für die Rückmeldung eine Sperre vorliegt, die das Nachreichen gewisser Dokumente erfordert, können Sie im Self-Service die Dokumente hochladen. Diese Möglichkeit besteht sobald Ihre Rückmeldeaufforderung versandt wurde und im Self-Service angezeigt wird.
Rufen Sie im Self-Service Ihre Rückmeldung auf. Wenn Ihnen sowohl im Reiter "Sperren" als auch im Reiter "Dokumente" eine hochgestellte 1 angezeigt wird, sind Dokumente erforderlich.
Klicken Sie auf den Tab Dokumente und laden Sie über den Button „Datei hochladen“ eine lokal gespeicherte Datei hoch. Vergessen Sie danach nicht auf den Button „Einreichen“ zu klicken.