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Exmatrikulation

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder Sie möchten Ihr Studium nicht fortsetzen und Ihre Mitgliedschaft an der Universität beenden.

Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen seitens der Studierendenverwaltung erfolgen (siehe dazu auch §17 der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin).

Bei einem Hochschulwechsel ist eine Exmatrikulation vor Ende des Semesters nicht notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen Hochschule identisch ist (30.09. bzw. 31.03.). Eine Bescheinigung über die Exmatrikulation zum Semesterende erhalten Sie sofort nach der Bearbeitung Ihres Antrages.

Der Antrag auf Exmatrikulation ist zu stellen bei Fortsetzung des Studiums an einer anderen Hochschule, Abschluss des Studiums, Abbruch des Studiums, Unterbrechung des Studiums, oder aus anderen schwerwiegenden Gründen.

Wenn Sie bereits an der FU in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und sich für ein Masterstudium an der FU beworben haben, können Sie sich nach Ihrer Zulassung zum Masterstudium direkt mit dem Antrag auf Änderung des Studiengangs in Ihren neuen Studiengang einschreiben und müssen sich nicht exmatrikulieren

In der Regel wird die Exmatrikulation schriftlich zum Abschluss des laufenden Semesters bei der Studierendenverwaltung (siehe Antrag auf Exmatrikulation) beantragt. Der unterschriebene Antrag kann neben dem regulären Postweg auch per Fax (838-458630) oder E-Mail (info-service@fu-berlin.de) eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5-7 Tage.

Soll die Exmatrikulation früher als zum Semesterende wirksam werden, muss dies begründet werden. In diesem Fall sind Studierendenausweis bzw. die Campuscard für das betreffende Semester zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation einzureichen. Achtung: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist frühestens zum Datum der Antragstellung bzw. Eingangsdatum möglich. Rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.

Bei einem Hochschulwechsel ist eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nicht notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen Hochschule identisch ist (01.10. bzw. 01.04.). Die Bescheinigung wird zeitnah nach Eingang Ihres Antrags bearbeitet und ausgestellt.

Die Möglichkeit der Erstattung von gezahlten Semestergebühren und –beiträgen nach einer Exmatrikulation ist unterschiedlich geregelt:

Auf Antrag wird der Sozialbeitrag zum Studierendenwerk und der Beitrag für die Studierendenschaft bei einer Exmatrikulation bis zum Vorlesungsbeginn erstattet. Eine Erstattung der Einschreib- und Rückmeldegebühren erfolgt nicht. Diese Gebühr wird mit Eingang des Antrages auf Einschreibung oder Rückmeldung fällig. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung nur auf das Konto des Einzahlers erfolgen kann. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik Gebühren und Beiträge.

Die Semesterticketgebühr wird über das Semesterticketbüro erstattet. Die dafür erforderlichen Daten werden durch die Studierendenverwaltung an das Semesterticketbüro weitergeleitet. Dadurch wird die Semesterticketgebühr mit einer zeitlichen Verzögerung Ihrem Konto gutgeschrieben. Bei Nachfragen bzgl. der Höhe der Erstattung wenden Sie sich bitte direkt an das Semesterticketbüro.

Mit der Exmatrikulation, also der Beendigung der Mitgliedschaft an der Freien Universität Berlin, erlischt der FU-Account.

Der Prüfungsanspruch bleibt grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen (BerlHG). Prüfungsbestimmungen für die einzelnen Fächer sind der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen.

Von Amts wegen, d.h. ohne eigenen Antrag exmatrikuliert wird gemäß § 17 (3) der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin,

  • wenn das Studium trotz schriftlicher Aufforderung nicht unverzüglich aufgenommen wurde;

  • wenn die Immatrikulation befristet oder vorläufig war (z.B. für die Teilnahme am Studienkolleg oder an einem Vorstudiensprachkurs oder wegen einer fachgebundenen Studienberechtigung) und die Voraussetzungen für eine weitere Immatrikulation nicht erfüllt wurden (z.B. nach endgültig nicht bestandener Sprachprüfung);

  • wenn eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde;

  • wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen und kein erfolgreicher Antrag auf Umschreibung in einen anderen Studiengang oder für ein anderes Abschlussziel gestellt wurde.

Um Sie zu einem Stichtag vor dem Ende des Semesters exmatrikulieren zu können, benötigen wir Ihre bereits validierte Campuscard unbedingt zurück. Alternativ können Sie uns ein Foto der zerschnittenen Campuscard (Vorder- und Rückseite) per E-Mail zuschicken.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben.

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