Infos für Studierende/Bewerbende unter 30 Jahre mit einer gesetzlichen Krankenversicherung
Gehören Sie nicht einer Familienversicherung an, so können Sie sich selbst studentisch pflichtversichern. Die Krankenkasse kann dabei selbst gewählt werden. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis zur Vollendung Ihres 30. Lebensjahres und sofern Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während des Vorlesungszeit arbeiten. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation bitte die Option „pflichtversichert“ aus und geben Ihre Krankenversicherung und die Versichertennummer an. Falls Sie diese noch nicht haben, wählen Sie bitte „keine Versicherung“.