Infos für familienversicherte Studierende/Bewerbende
In der Regel besteht ein Anspruch auf die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr oder wenn Sie verheiratet sind, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation bitte die Option „pflichtversichert“ aus und geben Ihre Krankenversicherung und die Versichertennummer an. Falls Sie diese noch nicht haben, wählen Sie bitte „keine Versicherung“.