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Ich habe den elektronischen Nachweis für die Hochschule über den Krankenversicherungsstatus bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Kann ich meinen Antrag auf Immatrikulation vor der Meldung an die Hochschule einreichen?

Ja, bitte reichen Sie den Antrag auf Immatrikulation fristgerecht ein. Wichtig ist, dass Sie den Nachweis beantragt haben. Der elektronische Nachweis kann auch nach Ende der Immatrikulationsfrist von der zuständigen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt werden.