Wie viele Bewerbungen sind für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge zum 1. Fachsemester erlaubt?
Je nach Studienziel können unterschiedlich viele Anträge auf Zulassung parallel gestellt werden, jedoch nicht mehr als insgesamt drei Anträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester in grundständigen Studiengängen.
Zweitstudienbewerber*innen dürfen gemäß BerlHZVO § 11 (1) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.
Beruflich Qualifizierte der Gruppe 3 dürfen gemäß BerlHG § 11 (3) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.