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Fachhochschulreife, "Fachabitur"

Die Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch "Fachabitur" genannt, berechtigt im Land Berlin zum Studium von Fachhochschul-Studiengängen, nicht zum Studium an einer Universität. In einigen anderen Bundesländern ist damit unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Studium an einer Universität möglich.

Das umfangreiche Angebot der Fachhochschulen im Berlin findet man auf der Webseite Fachhochschulen - Berlin, die Brandenburger Hochschulen stellen sich im Netzwerk Studienorientierung Brandendurg dar.

Auch das Vordiplom einer Fachhochschule berechtigt nicht zum Studium an der Freien Universität Berlin. Wer mit dem "Fachabitur" an einer Fachhochschule (FH) studiert, erwirbt erst mit dem Abschluss des Fachhochschulstudiums (also mit dem Diplom, bzw. Bachelor FH) die allgemeine Hochschulreife im Bundesland Berlin. Gleichzeitig gelten Fachhochschul-Absolvent*innen, die sich für das erste Semester eines grundständigen Studiengangs (z.B. Bachelor) an einer Universität bewerben, als Zweitstudienbewerber*innen und konkurrieren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen untereinander um eine geringe Prozentzahl der Studienplätze

Der Abschluss eines grundständigen Fachhochschulstudiums berechtigt daher auch zu einem Masterstudium an einer Universität. Sollte der Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, sich mit einem offiziellen Nachweis der Fachhochschule darüber, dass bereits 2/3 des Studiums abgeschlossen wurden, zu bewerben. In diesem Fall wird die Zulassung unter Vorbehalt ausgesprochen und das Abschlusszeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht werden.