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Härtefall

Ein Härtefall liegt vor, wenn die Ablehnung eines Studienplatzes für eine*n Bewerbende*n zu einer außergewöhnlichen sozialen oder gesundheitlichen Härte führen würde. In diesem Fall muss im Zuge der Bewerbung ein Antrag auf sofortige Zulassung (Härtefallantrag) gestellt werden.

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